Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbauch die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein 8,0 Hektar großes Gebiet zwischen der Kapellenstraße und dem Rödermarkring.
Durch den Bebauungsplan sollen die Planungsrechtlichen Voraussetzungen für
Die Entwicklung eines Gewerbegebietes sowie
die Entwicklung eines Mischgebietes auf einer Fläche von etwa 1,2 Hektar nördlich des Friedhofs Ober-Roden geschaffen werden. Diese Fläche ist zur Ansiedlung eines Nahversorgers vorzusehen.
Zur optimalen und wirtschaftlichen Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen sollen Mehrgeschossigkeit der Gebäude im gesamten Plangebiet vorgesehen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
16.02.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 13.1 - abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbauch die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein 8,0 Hektar großes Gebiet zwischen der Kapellenstraße und dem Rödermarkring.
Durch den Bebauungsplan sollen die Planungsrechtlichen Voraussetzungen für
Die Entwicklung eines Gewerbegebietes sowie
die Entwicklung eines Mischgebietes auf einer Fläche von etwa 1,2 Hektar nördlich des Friedhofs Ober-Roden geschaffen werden. Diese Fläche ist zur Ansiedlung eines Nahversorgers vorzusehen.
Zur optimalen und wirtschaftlichen Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen sollen Mehrgeschossigkeit der Gebäude im gesamten Plangebiet vorgesehen werden.
Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit abgelehnt
Zustimmung:AL/Die Grüne (9), Fraktionslos (1)
Ablehnung:CDU (12), SPD (4), FWR (4)
Enthaltung:FDP (3)
19.02.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark