Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Bezugnehmend auf die Mitte März bis Ende Juni 2020 durch entsprechende Landesverordnungen erwirkten Schließung der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen hat der Magistrat bislang für die Monate April bis Juni 2020 die Erhebung der Kostenbeiträge ausgesetzt. Aufgrund der seit November 2020 angeordneten Corona-Maßnahmen findet die Betreuung in festen Gruppen statt, so dass – zur Sicherstellung des Dienstbetriebes - die Randzeiten reduziert wurden. In diesem Fall sollten die Eltern bei der Erhebung der Kostenbeträge nur die tatsächlich angebotenen Betreuungszeiten begleichen müssen. Seit dem 16. Dezember 2020 sollen Eltern Kinder, für die keine dringende Betreuungsnotwendigkeit besteht, nicht in die Einrichtungen schicken. Für die nicht in Anspruch genommen Betreuung sollte ebenfalls von einer Erhebung der Kostenbeiträge abgesehen werden.
Die grundsätzliche Entscheidung über einen Erlass ist jedoch der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten und sollte auf Anraten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes – um eindeutige Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu bewirken - mit einer ergänzenden Satzungsregelung erfolgen.
Der Beschluss zur Satzungsergänzung sollte, ebenfalls gemäß der Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände, nicht vor einer verbindlichen Entscheidung des Landes Hessen zur Übernahme der städtischen Kostenbeiträge erfolgen. Gemäß einer Pressemitteilung des hessischen Finanz- und Innenministeriums gemeinsam mit dem Hessischen Städtetag vom 6. November 2020 werden Landesmitteln zur Kompensation der ausgefallenen Kitabeiträge April bis Juni 2020 bereitgestellt werden. Gemäß einer weiteren Ankündigung durch das Finanzministerium soll für den Januar 2021 eine weitere Kita-Gebühren-Ausfallentschädigung gewährt werden.
Somit kann den betroffenen Eltern, die keinen Anspruch auf Notbetreuung hatten oder die auf die Notbetreuung verzichtet haben, eine Freistellung von den Kostenbeiträgen gewährt werden.
Zu diesem Zweck soll in die Kostenbeitragssatzungen zur - Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark - Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark jeweils ein zusätzlicher Paragraph zur „Freistellung und Reduzierung von Kostenbeiträgen wegen der Corona-Maßnahmen“ gemäß der beigefügten Satzungsentwürfen aufgenommen werden.
Eine solche Satzungsregelung kann mit Rückwirkung beschlossen werden, da sie begünstigend ist.
Die mit der Kinderbetreuung beauftragten Freien Träger werden mit diesen Regelungen gleichgestellt. Die entgangenen Kostenbeiträge werden durch die Stadt Rödermark auf Basis der Leitlinien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen freier und gemeinnütziger Trägervereine ausgeglichen. Beschlussvorschlag:
Die Kostenbeitragssatzungen zur
- Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark - Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark
werden jeweils um einen zusätzlichen Paragraphen zur „Freistellung und Reduzierung von Kostenbeiträgen wegen der Corona-Maßnahmen“ - gemäß den beigefügten Satzungsentwürfen - erweitert.
Die mit der Kinderbetreuung beauftragten Freien Träger werden mit diesen Regelungen gleichgestellt. Die entgangenen Kostenbeiträge werden durch die Stadt Rödermark auf Basis der Leitlinien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen freier und gemeinnütziger Trägervereine ausgeglichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja 1. Durch die Aussetzung der Kita-Gebühren für die Monate April bis Juni 2020 sind Erträge in Höhe von rund 371.000 € entfallen. Es wird damit gerechnet, dass das Land Hessen etwa die Hälfte des Ausfalls erstattet.
2. Bei der derzeit maximal möglichen Betreuungszeit (Reduzierung der Randzeiten) würden bei Anpassung der Gebühren pro Monat folgende Erträge fehlen: Ganztagsplatz: ca. 26.920 € Zweidrittelplatz: ca. 5.550 € U3-Betreuung: ca. 2.190 € Hortbetreuung: ca. 5.850 € Gesamt ca. 40.510 €
3. Verzicht auf Betreuung: Der Gebührenausfall der dadurch entsteht, dass Eltern bzw. Erziehungs-berechtigte ihre Kinder aufgrund des Aufrufes des Landes Hessen nicht zur Betreuung bringen, kann derzeit nicht exakt beziffert werden. Allerdings zeichnet sich ab, dass mit zunehmender Dauer des Lockdowns immer mehr Erziehungsberechtigte ihre Kinder wieder in die Kitas bringen müssen. Aktuell wird etwa 1/3 (300 Kinder) in den städtischen Einrichtungen betreut.
Es kann damit gerechnet werden, dass das Land Hessen auch für die unter 2. und 3. genannten Gebührenausfälle eine hälftige Erstattung vornimmt. Dies voraussichtlich auch für weitere Monate, sollte der Lockdown verlängert werden. /Bt, He, 13.01.21
Anlagen
- Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark – inkl. der geplanten Änderung – - Entwurf der Änderungssatzung für die Kindertageseinrichtungen - Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark – inkl. der geplanten Änderung - - Entwurf der Änderungssatzung für die Kinderhorte und Schulkinderbetreuung
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