Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Für den Bereich nördlich der Kapellenstraße soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss erfolgt in gleicher Sitzung. Das Gebiet soll einer gewerb- lichen Nutzung zugeführt werden.
Für die Neuordnung der Grundstücke wird die Durchführung einer Baulandumlegung nach den Vorgaben des Baugesetzbuches empfohlen. Somit ist die Ausweisung von Grundstücken möglich, die nach Lage, Form und Größe entsprechend der im Bebauungsplan festzulegenden Nutzung geeignet sind und auch die Erschließung gesichert ist. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Anordnung der Baulandumlegung gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 zuletzt geändert am 08.08.2020 für das Gebiet nördlich der Kapellenstraße in Rödermark / Ober-Roden, Bezeichnung „Gewerbegebiet Kapellenstraße“.
Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens wird der Magistrat als Umlegungsstelle beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen:
Geltungsbereich
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||