Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ soll zukünftig aus einer Betriebsleitung mit zwei Stellvertretern bestehen. Dies ist auf der Grundlage der Regelungen des § 2 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz grundsätzlich möglich.
Zur Verdeutlichung werden die geplanten Änderungen in den §§ 4 und 5 in einer Synopse gegenübergestellt.
Die Stadtverordneten werden ersucht, dem beigefügten Entwurf der Änderungssatzung zur 5. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ der Stadt Rödermark zuzustimmen. Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ der Stadt Rödermark – 5. Änderung – wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen - Synopse zu den geplanten Änderungen - Entwurf der Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ der Stadt Rödermark – 5. Änderung -
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