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Vorlage - VO/0016/21  

 
 
Betreff: B5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße" im Stadtteil Urberach;
Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.01.2021 
42. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
16.02.2021 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
19.02.2021 
Fortsetzung der 35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_01_Abwägung  

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Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.12.2018 auf Antrag des Vorhabenträgers beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ gemäß § 12 Baugesetzbuch einzuleiten. Die BAUSTOLZ Frankfurt GmbH plant, auf dem Anwesen Darmstädter Straße 80 (Gelände der ehemaligen Kelterei Schwarzkopf) insgesamt zwei Wohngebäude in Form von Reihenhäusern mit WEG-Teilung zu errichten. Der bisherige Gebäudebestand soll niedergelegt und stattdessen zwei Reihenhausgebäude mit jeweils drei bzw. sieben Reiheneigenheimen errichtet werden. Vorgesehen ist eine Bebauung mit jeweils zwei Vollgeschossen sowie einem Staffelgeschoss als Nichtvollgeschoss. Die Gebäude sollen mit Flachdach errichtet werden.

 

Im Zeitraum vom 05.10. bis 20.11.2020 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch gebeten, sich zur Planung zu äußern. Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs– welche ursprünglich im Zeitraum vom 13.07. bis 21.08.2020 stattfinden sollte – sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange musste aus Gründen der Rechtssicherheit wiederholt werden, da die zu beurteilenden Unterlagen nicht während des kompletten Zeitraums auf der Homepage der Stadt Rödermark verfügbar waren. Aus diesem Grund haben einige Träger öffentlicher Belange zwei Stellungnahmen abgegeben. Ebenfalls aus Gründen der Rechtssicherheit wurden in diesen Fällen beide Stellungnahmen behandelt.

 

Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

 

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich Erläuterungen sowie Beschlussvorschlägen sind in Anlage_01 dargelegt.

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Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage „Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB“ (Stand: 07.01.2021) dargestellten Beschlussvorschläge zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen werden beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

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Anlagen

 

Anlage_01_Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_01_Abwägung (1922 KB)