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Vorlage - VO/0021/21  

 
 
Betreff: A48 Bebauungsplan "Südlich des Alten Seewegs";
Behandlung der Stellungnahmen/ Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.01.2021 
42. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
16.02.2021 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
19.02.2021 
Fortsetzung der 35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_01_Beschlussvorlage_Abwägung_3-1_210108  
Anlage_02_Beschlussvorlage_Abwägung_4-1_210108  

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Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2019 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans A48 „Südlich des Alten Seewegsgemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch einzuleiten. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines 1,64 ha großen Wohngebiets – mit insgesamt 62 Wohneinheiten – geschaffen werden.

 

Im Zeitraum vom 03.06. bis 05.07.2019 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung/ Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch gebeten, sich zur Planung zu äußern.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sind in Anlage_01, die der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, einschließlich Erläuterungen sowie Beschlussvorschlägen sind in Anlage_02 dargelegt.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen gemäß der in der Anlage_01 „Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Alter Seeweg / Mainzer Straße“ eingegangenen Stellungnahmen“ (Stand 08.01.2021) gemäß den dort dargestellten Beschlussvorschlägen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen gemäß der in der Anlage_02 „Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Alter Seeweg / Mainzer Straße“ eingegangenen Stellungnahmen (Stand 08.01.2021) gemäß den dort dargestellten Beschlussvorschlägen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

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Anlagen

 

Anlage_01 „Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Alter Seeweg / Mainzer Straße“ eingegangenen Stellungnahmen“ (Beschlussvorlage_Abwägung_3-1_210108)

Anlage_02 „Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Alter Seeweg / Mainzer Straße“ eingegangenen Stellungnahmen (Beschlussvorlage_Abwägung_4-1_210108)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_01_Beschlussvorlage_Abwägung_3-1_210108 (916 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_02_Beschlussvorlage_Abwägung_4-1_210108 (1503 KB)