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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2019 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans A48 „Südlich des Alten Seewegs“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch einzuleiten. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines 1,64 ha großen Wohngebiets – mit insgesamt 62 Wohneinheiten – geschaffen werden.
Im Zeitraum vom 03.06. bis 05.07.2019 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung/ Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch gebeten, sich zur Planung zu äußern.
Die eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sind in Anlage_01, die der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, einschließlich Erläuterungen sowie Beschlussvorschlägen sind in Anlage_02 dargelegt. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen gemäß der in der Anlage_01 „Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Alter Seeweg / Mainzer Straße“ eingegangenen Stellungnahmen“ (Stand 08.01.2021) gemäß den dort dargestellten Beschlussvorschlägen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen gemäß der in der Anlage_02 „Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Alter Seeweg / Mainzer Straße“ eingegangenen Stellungnahmen“ (Stand 08.01.2021) gemäß den dort dargestellten Beschlussvorschlägen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
Anlage_01 „Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Alter Seeweg / Mainzer Straße“ eingegangenen Stellungnahmen“ (Beschlussvorlage_Abwägung_3-1_210108) Anlage_02 „Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Alter Seeweg / Mainzer Straße“ eingegangenen Stellungnahmen“ (Beschlussvorlage_Abwägung_4-1_210108)
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