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Vorlage - VO/0015/21  

 
 
Betreff: Gewerbegebiet Kapellenstraße;
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.01.2021 
42. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
16.02.2021 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
19.02.2021 
Fortsetzung der 35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt/Begründung:

 

Bereits seit mehreren Jahren wird die Option einer Gewerbegebietsentwicklung im Bereich zwischen der Kapellenstraße sowie dem Rödermarkring diskutiert. Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.09.2017 wurde der Magistrat beauftragt, die erforderlichen Voraussetzungen für eine entsprechende bauleitplanerische Ausweisung eines Gewerbegebiets innerhalb des vorgenannten Bereichs zu schaffen.

 

Mit Datum vom 18.10.2013 haben die Stadt Rödermark und die Hessische Landgesellschaft (HLG) die sogenannte Bodenbevorratungsvereinbarung abgeschlossen. Im Rahmen der zugehörigen Anlage 3 (beschlossen durch die Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2018) wurden die Gebietsfestlegung sowie der Ankaufspreis festgelegt.

 

Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines ca. 8,0 ha großen Gewerbegebiets gemäß § 8 Baunutzungsverordnung geschaffen werden.

 

Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans enthält Teilflächen der rechtkräftigen Bebauungspläne A41 „Rödermarkring III“, A42 „Rödermarkring IV“ sowie A46 „Friedhofserweiterung Ober-Roden“. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kappellenstraße“ ersetzt hierzu die vorgenannten Bebauungspläne in allen ihren Festsetzungen innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs.

 

Innerhalb des derzeit rechtswirksamen Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) ist der betreffende Bereich größtenteils als „Weißfläche“ dargestellt. Weitere Teilbereiche sind als „Gewerbliche Baufläche, Bestand“ sowie als „Grünfläche“ (Friedhof) dargestellt. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.05.2019 wurde der räumliche Geltungsbereich des geplanten Gewerbegebiets dem Regionalverband FrankfurtRheinMain bereits als Flächenbedarf im Rahmen der Gesamtfortschreibung des RegFNPs übermittelt.

 

Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens, einschließlich erforderlicher Gutachten etc., werden außerhalb des städtischen Haushalts in der Bodenbevorratung bei der HLG auf dem entsprechenden Maßnahmenkonto gebucht.

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Finanzielle Auswirkungen:

Nein

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Anlagen

keine