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Sachverhalt:
Gemäß § 22 Hessisches Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 2 EigBGes von einem Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen.
Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 wurden insgesamt acht Angebote angefordert, wovon vier fristgemäß eingegangen sind:
Nach Prüfung der vorliegenden Angebote wurde das Angebot der GBZ Revisions und Treuhand AG als das wirtschaftlichste Angebot bewertet.
Die Zuständigkeit für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ liegt gemäß § 5 Nr. 13 EigBGes bei der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die GBZ Revisions und Treuhand AG, Kassel, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ für EUR 12.500 Euro netto zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
Ja Haushaltsmittel stehen unter Konto 677201 bereit
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