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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.12.2018 auf Antrag des Vorhabenträgers beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ gemäß § 12 Baugesetzbuch einzuleiten.
Gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch kann die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit eines Vorhabens bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens sowie der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten vor dem Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch verpflichtet.
Gegenstand des Durchführungsvertrags stellt die Errichtung von zwei Wohngebäuden, bestehend aus sieben bzw. drei Reihenhäusern samt der erforderlichen Stellplätze bzw. Garagen/ Carports und Zufahrten bzw. Wegen dar. Vorgesehen ist dabei jeweils eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen sowie einem Staffelgeschoss mit begrüntem Flachdach auf dem Gelände der ehemaligen Kelterei Schwarzkopf, Darmstädter Straße 80.
Durch den vorliegenden Durchführungsvertrag kann kein Anspruch auf den Erlass einer Satzung begründet werden (§ 1 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch).
Hinweis: Bezüglich Anlage 2 zum Durchführungsvertrag wird auf die Anlagen von TOP „B5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ – Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch“ verwiesen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt den Abschluss des Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ gemäß der in Anlage_01 beigefügten Fassung (Stand: 28.12.2020).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen
Anlage_01_Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“, 28.12.2020
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