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Auszug - B5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße" im Stadtteil Urberach; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch   

 
 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.02.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:32 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0018/21 B5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße" im Stadtteil Urberach;
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B 5.1 „Wohnquartier dlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf vom Dezember 2020 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Geltungsbereich

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Urberach und umfasst die Anwesen Darmstädter Straße 78/ 78 A und 80 sowie angrenzende Teilbereich der Verkehrsfläche der Darmstädter Straße. Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 2 Nr. 248 und 249 sowie die Flurstücke Nr. 94/1, 98/2 teilweise und 98/3 teilweise.

 

Die genaue Abgrenzung ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.

 

 

Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung: CDU (12), AL/Die Grüne (9), FWR (4), Fraktionslos (1)

Ablehnung: SPD (4)

Enthaltung: FDP (3)