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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B 5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach als Satzung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf vom Dezember 2020 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Urberach und umfasst die Anwesen Darmstädter Straße 78/ 78 A und 80 sowie angrenzende Teilbereich der Verkehrsfläche der Darmstädter Straße. Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 2 Nr. 248 und 249 sowie die Flurstücke Nr. 94/1, 98/2 teilweise und 98/3 teilweise.
Die genaue Abgrenzung ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.
Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen
Zustimmung: CDU (12), AL/Die Grüne (9), FWR (4), Fraktionslos (1) Ablehnung: SPD (4) Enthaltung: FDP (3) |
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