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Vorlage - VO/0020/21  

 
 
Betreff: Verleihung der Bezeichnung Ehrenbürgermeister an Bürgermeister a. D. Roland Kern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.01.2021 
42. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
16.02.2021 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
19.02.2021 
Fortsetzung der 35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt/Begründung:

 

Bürgermeister a. D. Roland Kern war vom 01.06.2005 bis zum 30.06.2019 als hauptamtlicher Wahlbeamter für die Stadt Rödermark tätig. Zuvor war Roland Kern in den Jahren 1981 und 1982 sowie von 1985 bis 2005 ehrenamtlich als Stadtverordneter in der Kommunalpolitik aktiv.

 

In Wahrnehmung seiner ehren- und hauptamtlichen kommunalpolitischen Tätigkeiten hat sich Roland Kern durch seinen fortwährenden und weit über das erforderliche dienstliche Engagement hinausgehenden Einsatz um seine Heimatstadt Rödermark besonders verdient gemacht.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) kann die Gemeinde Bürgern, die als Gemeindevertreter, Ehrenbeamte oder hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens zwanzig Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, eine Ehrenbezeichnung verleihen.

Die Entscheidung über die Verleihung einer Ehrenbezeichnung obliegt der Stadtverordnetenversammlung (§ 51 Ziff. 3 HGO).  

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Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, Herrn Bürgermeister a. D. Roland Kern aufgrund seiner besonderen Verdienste, die er sich als Bürgermeister der Stadt Rödermark erworben hat, durch die Verleihung der Ehrenbezeichnung

 

Ehrenbürgermeister

 

auszuzeichnen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

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