Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Bürgermeister a. D. Roland Kern war vom 01.06.2005 bis zum 30.06.2019 als hauptamtlicher Wahlbeamter für die Stadt Rödermark tätig. Zuvor war Roland Kern in den Jahren 1981 und 1982 sowie von 1985 bis 2005 ehrenamtlich als Stadtverordneter in der Kommunalpolitik aktiv.
In Wahrnehmung seiner ehren- und hauptamtlichen kommunalpolitischen Tätigkeiten hat sich Roland Kern durch seinen fortwährenden und weit über das erforderliche dienstliche Engagement hinausgehenden Einsatz um seine Heimatstadt Rödermark besonders verdient gemacht.
Gemäß § 28 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) kann die Gemeinde Bürgern, die als Gemeindevertreter, Ehrenbeamte oder hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens zwanzig Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, eine Ehrenbezeichnung verleihen. Die Entscheidung über die Verleihung einer Ehrenbezeichnung obliegt der Stadtverordnetenversammlung (§ 51 Ziff. 3 HGO). Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, Herrn Bürgermeister a. D. Roland Kern aufgrund seiner besonderen Verdienste, die er sich als Bürgermeister der Stadt Rödermark erworben hat, durch die Verleihung der Ehrenbezeichnung
Ehrenbürgermeister
auszuzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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