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Auszug - Grundsatzbeschluss Jägerhaus/ Rathausplatz Ober-Roden  

 
 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 23
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.02.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:32 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0030/21 Grundsatzbeschluss Jägerhaus/ Rathausplatz Ober-Roden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-1707
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


rgermeister Rotter begründet die Vorlage. Nach Wortbeiträgen von Herrn Dr. Werner und Herrn M. Gensert wird der von Herrn Dr. Werner beantragten getrennten Abstimmung von Ziffer 1 und den Ziffern 2-5 entsprochen. Herr Sulzmann lässt entsprechend abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Bei einer zukünftigen Entwicklung des Bereichs „gerhaus/ Rathausplatz Ober-Roden“ sind nach heutigem Kenntnisstand folgende städtebaulichen Rahmenbedingungen zu beachten:

 

  1. Der Rathausplatz soll weitgehend verkehrsberuhigt werden. Der Abschnitt der Trinkbrunnenstraße zwischen der Einmündung in die Dieburger Straße und dem Abzweig in die Rathausstraße soll aus dem innerstädtischen Verkehrsnetz herausgenommen werden. Die Ergebnisse eines derzeit im Rahmen des „Stadtumbaus“ in Bearbeitung befindlichen Verkehrskonzepts für den Bereich Rathausplatz/ Kulturhallenvorplatz sind zu beachten.

 

  1. Der Rathausplatz soll funktional-gestalterisch aufgewertet werden. Hierbei sind insbesondere die Anforderungen des „Rodaumarkts“ zu beachten.

 

  1. Die Fliesenfassade einschließlich der Giebelfronten des „gerhauses“ (Eckgebäude/ Dieburger Straße 21) soll erhalten bleiben. Die Gebäudeerweiterung an der Trinkbrunnenstraße sowie weitere Anbauten können gegebenenfalls niedergelegt bzw. entfernt werden; eine Entkernung des Eckgebäudes ist möglich. Im Falle des Neubaus eines Gebäudeteils an der Trinkbrunnenstraße sind die bestehende Bauflucht sowie Raumkanten zu beachten.

 

  1. Als zukünftige Nutzungen des neuen „gerhauses“ kommen eine Wohn- sowie Gastronomienutzung („Weinstube“) in Betracht. Auch über eine künftige Präsentation der historischen Fundstücke soll der Magistrat eine Konzeption ausarbeiten.

 

  1. Die Voraussetzungen für eine Veräerung des Gebäudes sind zu schaffen. Mit dem Verkauf sollen klare Nutzungsziele für das Gebäude festgeschrieben werden. Diese sind der Stadtverordnetenversammlung vorzustellen.

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 1: einstimmig angenommen

 

Zustimmung: CDU (12), AL/Die Grüne (9), SPD (4), FWR (4), Fraktionslos (1)

Ablehnung: /

Enthaltung: FDP (3)

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffern 2-5: einstimmig angenommen

 

Zustimmung: CDU (12), AL/Die Grüne (9), SPD (4), FWR (4), FDP (3), Fraktionslos (1)

Ablehnung: /

Enthaltung: /