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Vorlage - VO/0030/21  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss Jägerhaus/ Rathausplatz Ober-Roden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-1707
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.01.2021 
42. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
16.02.2021 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
19.02.2021 
Fortsetzung der 35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt/Begründung:

 

Das „Jägerhaus“ (Dieburger Straße 21) besitzt eine hohe ortsbildprägende Bedeutung für den Ortskern Ober-Rodens. Seit Jahren ist die Liegenschaft nicht bzw. untergenutzt. Im Rahmen des Stadtumbauprozesses steht der Bereich „Jägerhaus“/ Rathausplatz in besonderem Fokus. Derzeit befinden sich eine „Machbarkeitsstudie Jägerhaus“, ein „Nutzungskonzept Plätze“ sowie ein Verkehrskonzept für den Bereich Rathausplatz/ Kulturhallenvorplatz in Bearbeitung.

 

Das Jägerhaus steht nicht unter Denkmalschutz, die Gebäudesubstanz ist stark sanierungsbedürftig, zum Teil nach jetzigem Kenntnisstand in Teilbereichen sogar abgängig. Die Kelleraußenwände sind durchfeuchtet. Teilweise entsprechen die Brüstungshöhen im 1.Obergeschoss (Erker) nicht den heutigen Höhenanforderungen.

 

Für die weitere Entwicklung des Bereichs „Jägerhaus“/ Rathausplatz soll ein Anforderungsprofil bzw. städtebauliche Rahmenbedingungen formuliert werden. Die Umsetzbarkeit ist durch die oben genannten Konzepte sowie die Machbarkeitsstudie vertiefend zu untersuchen bzw. nachzuweisen.

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Beschlussvorschlag:

 

Bei einer zukünftigen Entwicklung des Bereichs „Jägerhaus/ Rathausplatz Ober-Roden“ sind nach heutigem Kenntnisstand folgende städtebaulichen Rahmenbedingungen zu beachten:

 

  1. Der Rathausplatz soll weitgehend verkehrsberuhigt werden. Der Abschnitt der Trinkbrunnenstraße zwischen der Einmündung in die Dieburger Straße und dem Abzweig in die Rathausstraße soll aus dem innerstädtischen Verkehrsnetz herausgenommen werden. Die Ergebnisse eines derzeit im Rahmen des „Stadtumbaus“ in Bearbeitung befindlichen Verkehrskonzepts für den Bereich Rathausplatz/ Kulturhallenvorplatz sind zu beachten.

 

  1. Der Rathausplatz soll funktional-gestalterisch aufgewertet werden. Hierbei sind insbesondere die Anforderungen des „Rodaumarkts“ zu beachten.

 

  1. Die Fliesenfassade einschließlich der Giebelfronten des „Jägerhauses“ (Eckgebäude/ Dieburger Straße 21) soll erhalten bleiben. Die Gebäudeerweiterung an der Trinkbrunnenstraße sowie weitere Anbauten können gegebenenfalls niedergelegt bzw. entfernt werden; eine Entkernung des Eckgebäudes ist möglich. Im Falle des Neubaus eines Gebäudeteils an der Trinkbrunnenstraße sind die bestehende Bauflucht sowie Raumkanten zu beachten.

 

  1. Als zukünftige Nutzungen des neuen „Jägerhauses“ kommen eine Wohn- sowie Gastronomienutzung („Weinstube“) in Betracht. Auch über eine künftige Präsentation der historischen Fundstücke soll der Magistrat eine Konzeption ausarbeiten.

 

  1. Die Voraussetzungen für eine Veräußerung des Gebäudes sind zu schaffen. Mit dem Verkauf sollen klare Nutzungsziele für das Gebäude festgeschrieben werden. Diese sind der Stadtverordnetenversammlung vorzustellen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

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Anlagen

 

keine