Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Das „Jägerhaus“ (Dieburger Straße 21) besitzt eine hohe ortsbildprägende Bedeutung für den Ortskern Ober-Rodens. Seit Jahren ist die Liegenschaft nicht bzw. untergenutzt. Im Rahmen des Stadtumbauprozesses steht der Bereich „Jägerhaus“/ Rathausplatz in besonderem Fokus. Derzeit befinden sich eine „Machbarkeitsstudie Jägerhaus“, ein „Nutzungskonzept Plätze“ sowie ein Verkehrskonzept für den Bereich Rathausplatz/ Kulturhallenvorplatz in Bearbeitung.
Das Jägerhaus steht nicht unter Denkmalschutz, die Gebäudesubstanz ist stark sanierungsbedürftig, zum Teil nach jetzigem Kenntnisstand in Teilbereichen sogar abgängig. Die Kelleraußenwände sind durchfeuchtet. Teilweise entsprechen die Brüstungshöhen im 1.Obergeschoss (Erker) nicht den heutigen Höhenanforderungen.
Für die weitere Entwicklung des Bereichs „Jägerhaus“/ Rathausplatz soll ein Anforderungsprofil bzw. städtebauliche Rahmenbedingungen formuliert werden. Die Umsetzbarkeit ist durch die oben genannten Konzepte sowie die Machbarkeitsstudie vertiefend zu untersuchen bzw. nachzuweisen. Beschlussvorschlag:
Bei einer zukünftigen Entwicklung des Bereichs „Jägerhaus/ Rathausplatz Ober-Roden“ sind nach heutigem Kenntnisstand folgende städtebaulichen Rahmenbedingungen zu beachten:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
keine |
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