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Auszug - Anordnung zur Durchführung einer Baulandumlegung für das "Gewerbegebiet Kapellenstraße" in Rödermark / Ober-Roden  

 
 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.02.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:32 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0010/21 Anordnung zur Durchführung einer Baulandumlegung für das "Gewerbegebiet Kapellenstraße" in Rödermark / Ober-Roden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2/610-561
Federführend:Liegenschaften   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Sulzmann ruft TOP 12 und TOP 13 gemeinsam auf. Durch Herrn Gerl wird eine Begründung zu dem Änderungsantrag der Fraktion AL/Die Grüne zu TOP 13 vorgetragen. Nach Redebeiträgen aller Fraktionen sowie Bürgermeister Rotter lässt der Stadtverordnetenvorsteher zunächst über den Beschlussvorschlag unter TOP 12 abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Anordnung der Baulandumlegung gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 zuletzt geändert am 08.08.2020r das Gebiet nördlich der Kapellenstraße in Rödermark / Ober-Roden, Bezeichnung „Gewerbegebiet Kapellenstraße“.

Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens wird der Magistrat als Umlegungsstelle beauftragt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Zustimmung: CDU (12), AL/Die Grüne (9), SPD (4), FWR (4), FDP (3), Fraktionslos (1)

Ablehnung: /

Enthaltung: /