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Sachverhalt:
Die Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ beauftragte die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Mainz, mit der Ermittlung der kostendeckenden Abwassergebühren für die Jahre 2021 bis 2023, getrennt nach einer Gebühr für die Schmutzwasser- und einer Gebühr für die Niederschlagswassereinleitung.
Die Abwassergebührentrennung nach Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung basiert unter anderem auf den Verteilungsschlüsseln des Gutachtens der Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH, Aachen.
Die Abwassergebührenkalkulation erfolgte nach den Vorschriften des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG). Das hessische Gesetz über kommunale Abgaben in der Fas-
Aus den letzten abgeschlossenen Kalkulationszeiträumen ergeben sich folgende Überdeckungen getrennt nach Schmutzwassereinleitung in Höhe von TEUR 749 und Niederschlagswassereinleitung in Höhe von TEUR 611.
Die Neukalkulation für die Jahre 2021-2023 ergab folgende kostendeckende Be-
Da gemäß § 10 KAG zum Ende des Kalkulationszeitraumes festgestellte Überdeckun-
Kostenunterdeckungen können innerhalb der folgenden fünf Jahre Berücksichtigung finden, ein Zwang besteht aber nicht.
Die Betriebsleitung schlägt vor, die Schmutzwassergebühr auf EUR 2,38/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf EUR 0,38/m² zu ändern und die Entwässerungssatzung entsprechend anzupassen.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Abwassergebühr für die Jahre 2021 bis 2023 auf EUR 2,38
Der beigefügte Entwurf der Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Rödermark – 3. Änderung – wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
Ja Die Auswirkungen wurden in der Wirtschaftsplanung entsprechend berücksichtigt.
Anlagen
Entwurf der Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Rödermark –
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