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Vorlage - VO/0252/20  

 
 
Betreff: Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2021 bis 2023, getrennt nach Schmutzwasser- und Niederschlagswassereinleitung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Finanzen/Administration   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.01.2021 
42. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
16.02.2021 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
19.02.2021 
Fortsetzung der 35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
702-05EWS-3Aenderung  

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Sachverhalt:

 

Die Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ beauftragte die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Mainz, mit der Ermittlung der kostendeckenden Abwassergebühren für die Jahre 2021 bis 2023, getrennt nach einer Gebühr für die Schmutzwasser- und einer Gebühr für die Niederschlagswassereinleitung.

 

Die Abwassergebührentrennung nach Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung basiert unter anderem auf den Verteilungsschlüsseln des Gutachtens der Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH, Aachen.

 

Die Abwassergebührenkalkulation erfolgte nach den Vorschriften des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG). Das hessische Gesetz über kommunale Abgaben in der Fas-
sung vom 24. März 2013 sieht vor, dass die Erträge aus der Auflösung von Anliegerbeiträgen ab 2014 kosten- und somit gebührenmindernd anzusetzen sind. Außerdem sind Kostenüberdeckungen aus abgeschlossenen Gebührenzeiträumen in den folgenden fünf Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen können berücksichtigt werden.

 

Aus den letzten abgeschlossenen Kalkulationszeiträumen ergeben sich folgende Überdeckungen getrennt nach Schmutzwassereinleitung in Höhe von TEUR 749 und Niederschlagswassereinleitung in Höhe von TEUR 611.

 

 

 

 

 

 

 

Die Neukalkulation für die Jahre 2021-2023 ergab folgende kostendeckende Be-
nutzungsgebühren:

 

 

Schmutzwassergebühr

EUR/m³

Niederschlagswassergebühr

EUR/m²

 

Aktuelle Gebühr

 

 

2,42

 

0,41

2021-2023

Durchschnittsgebühr ohne Ausgleich von Über- und Unterdeckungen der Vorjahre

 

 

 

2,59

 

 

 

0,46

2021-2023

Durchschnittsgebühr mit Ausgleich von Über- und Unterdeckungen der Vorjahre

 

 

 

2,38

 

 

 

0,38

 

 

Da gemäß § 10 KAG zum Ende des Kalkulationszeitraumes festgestellte Überdeckun-
gen zwingend innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen sind, ist für den Kalkulationszeitraum 2021 bis 2023 eine kostendeckende Schmutzwassergebühr von EUR 2,38 je m³ und eine Niederschlagswassergebühr von EUR 0,38 je m² (Durchschnittsgebühr) zu erheben.

 

Kostenunterdeckungen können innerhalb der folgenden fünf Jahre Berücksichtigung finden, ein Zwang besteht aber nicht.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, die Schmutzwassergebühr auf EUR 2,38/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf EUR 0,38/m² zu ändern und die Entwässerungssatzung entsprechend anzupassen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, die Abwassergebühr für die Jahre 2021 bis 2023 auf EUR 2,38
je m³ für die Schmutzwassereinleitung und auf EUR 0,38 je m² für die Niederschlags-wassereinleitung zu ändern.

 

Der beigefügte Entwurf der Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Rödermark – 3. Änderung – wird beschlossen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Die Auswirkungen wurden in der Wirtschaftsplanung entsprechend berücksichtigt.

 

 

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Anlagen

 

Entwurf der Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Rödermark –
3. Änderung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 702-05EWS-3Aenderung (63 KB)