Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Laut § 123 a HGO hat die Gemeinde zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, an denen sie mit mindestens 20% unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Diese Voraussetzung trifft nur auf die Berufsakademie Rhein-Main GmbH zu, die ihren Jahresabschluss 2019 an 8.12.2020 beschlossen hat. Der Beteiligungsbericht 2019 wurde auf Basis dieser Abschlussdaten aufgestellt (s. Anlage).
Gemäß § 123a Abs. 3 HGO ist der Beteiligungsbericht in der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zur erörtern. Die Gemeinde hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichts in geeigneter Form zu unterrichten, Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehe Beschlussvorschlag: Der Beteiligungsbericht 2019 wird zur Kenntnis genommen.
Das Vorliegen des Beteiligungsberichts 2019 wird öffentlich bekannt gemacht. Der Beteiligungsbericht 2019 wird öffentlich ausgelegt und im Internet auf der Homepage der Stadt Rödermark eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung Finanzielle Auswirkungen:
Nei Anlagen 1
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