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Vorlage - VO/0022/21  

 
 
Betreff: A48 Bebauungsplan "Südlich des Alten Seewegs";
Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.01.2021 
42. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
16.02.2021 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
19.02.2021 
Fortsetzung der 35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_01_A48_Bebauungsplan_Planzeichnung_210112  
Anlage_02_A48_Bebauungsplan_textliche_Festsetzungen_210108  
Anlage_03_A48_Bebauungsplan_Begründung_210108  
Anlage_04_A48_Schalltechnische_Untersuchung_190327  
Anlage_05_A48_Artenschutzrechtlicher_Fachbeitrag_Okt_2019  

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Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2019 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans A48 „Südlich des Alten Seewegsgemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch einzuleiten. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines 1,64 ha großen Wohngebiets – mit insgesamt 62 Wohneinheiten – geschaffen werden.

 

Im Zeitraum vom 03.06. bis 05.07.2019 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung/ Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch gebeten, sich zur Planung zu äußern.

 

Nachdem die Behandlung der Äußerungen bzw. Stellungnahmen beschlossen worden ist, kann der Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel durchgeführt werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

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Anlagen

 

Anlage_01_A48_Bebauungsplan_Planzeichnung_210112

Anlage_02_A48_Bebauungsplan_textliche_Festsetzungen_210108

Anlage_03_A48_Bebauungsplan_Begründungung_210112

Anlage_04_A48_Schalltechnische_Untersuchung_190327

Anlage_05_A48_Artenschutzrechtlicher_Fachbeitrag_Okt_2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_01_A48_Bebauungsplan_Planzeichnung_210112 (592 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_02_A48_Bebauungsplan_textliche_Festsetzungen_210108 (330 KB)      
Anlage 3 3 Anlage_03_A48_Bebauungsplan_Begründung_210108 (4262 KB)      
Anlage 4 4 Anlage_04_A48_Schalltechnische_Untersuchung_190327 (1633 KB)      
Anlage 5 5 Anlage_05_A48_Artenschutzrechtlicher_Fachbeitrag_Okt_2019 (2633 KB)