Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2019 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans A48 „Südlich des Alten Seewegs“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch einzuleiten. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines 1,64 ha großen Wohngebiets – mit insgesamt 62 Wohneinheiten – geschaffen werden.
Im Zeitraum vom 03.06. bis 05.07.2019 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung/ Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch gebeten, sich zur Planung zu äußern.
Nachdem die Behandlung der Äußerungen bzw. Stellungnahmen beschlossen worden ist, kann der Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen
Anlage_01_A48_Bebauungsplan_Planzeichnung_210112 Anlage_02_A48_Bebauungsplan_textliche_Festsetzungen_210108 Anlage_03_A48_Bebauungsplan_Begründungung_210112 Anlage_04_A48_Schalltechnische_Untersuchung_190327 Anlage_05_A48_Artenschutzrechtlicher_Fachbeitrag_Okt_2019
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