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Vorlage - SPD/0223/20  

 
 
Betreff: Beseitigung des S-Bahnübergangs in Ober-Roden
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
21.10.2020 
35. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie abgelehnt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
22.10.2020 
40. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
03.11.2020 
34. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
16.02.2021 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
27.01.2021      (offen)     
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.01.2021 
42. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
19.02.2021 
Fortsetzung der 35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt/Begründung:

 

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2019 wurde über einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der FWG beraten. Der Antrag hatte folgenden Wortlaut:

"Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich bei gegebener

Finanzierungsmöglichkeit für die Realisierung einer Bahnunterführung in Ober-

Roden aus.

Der Magistrat wird beauftragt, ein aktuelles Konzept für den Bau einer solchen

Unterführung und mögliche Alternativen für den Kfz-Verkehr, für den

Fahrradverkehr und für den Fußgängerverkehr der Stadtverordnetenversammlung

zur Entscheidung vorzulegen.

Gleichzeitig wird der Magistrat beauftragt alle Finanzierungsmöglichkeiten hierfür

zu ermitteln."

 

Nach Beratung wurde der Antrag zurückgezogen.

 

Mittlerweile haben sich die Finanzierungsbedingungen für den Bau von Kreuzungsbauwerken geändert. Durch eine Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes

am 3.3.2020 werden alle Finanzierungsanteile der Kommune vom Bund bzw. Land

übernommen. Da das Ziel dieser Gesetzesänderung die beschleunigte Beseitigung von

Kreuzungsbauwerken ist, würden somit direkt für die Stadt Rödermark keine Kosten

entstehen. Begleitende Maßnamen sind allerdings weiterhin von der Stadt zu tragen. Daher sollte jetzt umgehend ermittelt werden, welche Kosten bei verschiedenen Varianten durch die Stadt zu tragen wären.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, durch eine Machbarkeitsstudie für den motorisierten

Individualverkehr alternative Querungsmöglichkeiten für den Bahnübergang Ober-

Roden zu untersuchen.

Sowohl städtebaulich als auch verkehrstechnisch und finanziell sollen die

Alternativen in einer vergleichenden Bewertung dargestellt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: