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Sachverhalt/Begründung:
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2019 wurde über einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der FWG beraten. Der Antrag hatte folgenden Wortlaut: "Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich bei gegebener Finanzierungsmöglichkeit für die Realisierung einer Bahnunterführung in Ober- Roden aus. Der Magistrat wird beauftragt, ein aktuelles Konzept für den Bau einer solchen Unterführung und mögliche Alternativen für den Kfz-Verkehr, für den Fahrradverkehr und für den Fußgängerverkehr der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Gleichzeitig wird der Magistrat beauftragt alle Finanzierungsmöglichkeiten hierfür zu ermitteln."
Nach Beratung wurde der Antrag zurückgezogen.
Mittlerweile haben sich die Finanzierungsbedingungen für den Bau von Kreuzungsbauwerken geändert. Durch eine Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes am 3.3.2020 werden alle Finanzierungsanteile der Kommune vom Bund bzw. Land übernommen. Da das Ziel dieser Gesetzesänderung die beschleunigte Beseitigung von Kreuzungsbauwerken ist, würden somit direkt für die Stadt Rödermark keine Kosten entstehen. Begleitende Maßnamen sind allerdings weiterhin von der Stadt zu tragen. Daher sollte jetzt umgehend ermittelt werden, welche Kosten bei verschiedenen Varianten durch die Stadt zu tragen wären.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, durch eine Machbarkeitsstudie für den motorisierten Individualverkehr alternative Querungsmöglichkeiten für den Bahnübergang Ober- Roden zu untersuchen. Sowohl städtebaulich als auch verkehrstechnisch und finanziell sollen die Alternativen in einer vergleichenden Bewertung dargestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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