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Sachverhalt:
Gemäß § 5 Nr. 11 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) stellt die Stadt-
Der Jahresabschluss 2019 wurde vom Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ am 15. Juni 2020 erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Mainz.
Dem Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ wurde am 9. September 2020 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erteilt.
Nach handelsrechtlicher Betrachtung dürfen interne Leistungen innerhalb der Kommunalen Betriebe nicht ausgewiesen werden. Im Wesentlichen erbringt der Betriebshof interne Leistungen für die Geschäftsfelder Abfall, Abwasser, Badehaus und Gebäudewirtschaft. Diese betrugen in 2019 insgesamt EUR 372.594,85.
In den Geschäftsfeldern Abfall und Abwasser werden seit dem Jahr 2018 im Zuge des Jahresabschlusses die jährlichen Kostenüberdeckungen und –unterdeckungen für die Gebührenberechnung und in der Rückstellung für den Gebührenausgleich ausgewiesen. Aus diesem Grund ergibt sich seit dem Jahr 2018 eine Veränderung im Gewinn- und Verlustausweis dieser Geschäftsfelder.
Die Betriebsleitung empfiehlt den Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder wie folgt zu verwenden:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneinge-schränktem Bestätigungsvermerk der Schüllermann und Partner AG, Wirtschafts-
Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Anlagen
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