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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 04.02.2020 auf Antrag des Vorhabenträgers „Früchtenicht & Riedl OR GbR“ (Anschrift: Zuckerstraße 23, 64807 Dieburg) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Dieburger Straße Süd“ gemäß § 12 Baugesetzbuch beschlossen.
Im Bereich eines früheren Autohauses mit Kfz-Werkstatt auf dem Grundstück Dieburger Straße 119 in Ober-Roden plant der Vorhabenträger die Errichtung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern auf einer die Gebäude verbindenden Tiefgarage. Im Rahmen der Bebauung soll eine Gewebeeinheit im Erdgeschoss des nördlichen Gebäudes sowie insgesamt 24 Wohnungen, hiervon 10 in nördlichen und 14 im südlichen Gebäude entstehen, von denen mindestens 5, maximal 10 Wohnungen als Sozialwohnungen hergestellt und dauerhaft entsprechend genutzt werden müssen.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan mit der Darstellung des konkreten Vorhabens wird dabei Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Innerhalb des Durchführungsvertrags verpflichtet sich der Vorhabenträger darüber hinaus zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist. Gemäß den Bestimmungen des § 12 BauGB sind alle Kosten, die mit dem Bauleitplanverfahren sowie der Realisierung des Vorhabens verbunden sind, durch den Vorhabenträger zu tragen.
Nachdem über die Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – welche im Zeitraum vom 23.11. bis 23.12.2020 durchgeführt wurde – entschieden worden ist, und sich hieraus keine Planänderungen ergeben, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“ im Stadtteil Ober-Roden als Satzung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf vom Januar 2021 sowie die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A67 „Dieburger Straße Süd“ umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 590/3, 592/2, 592/3, 751/2 (teilweise) sowie 775/1 (teilweise).
Die räumliche Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.
(Bildquelle: Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB, Januar 2020; Datengrundlage Liegenschaftskarte: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)
Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
Anlage_01_Bebauungsplan_Jan_2021 Anlage_02_Textfestsetzungen_Jan_2021 Anlage_03_Vorhaben-_und_Erschließungsplan_Jan_2021 Anlage_04_Begründung_Jan_2021 Anlage_05_Vorhabenplanung_Jan_2021 Anlage_06_Stellplatzberechnung_191219 Anlage_07_Antrag_Vorhabenträger_200106 Anlage_08_Bestandsplan_200312 Anlage_09_Artenschutzrechtliche_Voruntersuchung_200312 Anlage_10_Artenschutzrechtliche_Prüfung_200716 Anlage_11_Schalltechnische_Untersuchung_200130 Anlage_12_Kurzstellungnahme_Altlasten_200704
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