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Vorlage - VO/0008/21  

 
 
Betreff: Stadtwald Rödermark: Förderantrag auf Bundeswaldprämie - Verlängerung der FSC-Zertifizierung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.01.2021 
42. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
16.02.2021 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
19.02.2021 
Fortsetzung der 35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt/Begründung:

 

Die Wälder in Deutschland leiden seit einigen Jahren vermehrt unter extremen Wetterlagen wie Stürme und Hitzeperioden.

Durch Flächenräumungen, Verkehrssicherungsmaßnahmen und Wiederbewaldung entstehen den Waldeigentümern, so auch der Stadt Rödermark, finanzielle Einbußen, die durch die stark gesunkenen Holzpreise und die Verwerfungen auf dem Holzmarkt nicht mehr aufgefangen werden können.

 

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich daher am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket verständigt, welches u. a. auch Maßnahmen für die Stabilisierung der Wälder umfasst.

Aus diesem Konjunktur- und Zukunftspaket werden insgesamt 500 Millionen Euro für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder in Form einer einmaligen nicht rückzahlbaren Nachhaltigkeitsprämie zur Verfügung gestellt.

 

Voraussetzung für den Erhalt der einmaligen Prämie ist eine nachzuweisende Zertifizierung der Waldfläche, entweder nach den Kriterien von PEFC oder nach FSC.

Die Prämie wird als DEMINIMIS-Beihilfe flächenbezogen gewährt und beträgt 100 €/Hektar für PEFC-zertifizierte Flächen und 120 €/Hektar für FSC-zertifizierte Waldflächen.

 

Verbunden mit der Gewährung der Prämie ist jedoch eine Selbstverpflichtung des Waldbesitzers, das bezeichnete Forstzertifikat für mindestens 10 Jahre ab Auszahlungszeitpunkt der Prämie beizubehalten.

 

Die Stadt Rödermark ist derzeit nach beiden Systemen zertifiziert.

Das PEFC-Zertifikat ist gültig bis 01.12.2025, das FSC-Zertifikat gilt bis 20.03.2025. Die Prämie soll 2021 zur Auszahlung kommen, daher wäre ein Zertifizierungszeitraum bei beiden Systemen für sechs weitere Jahre bis 2031 verpflichtend einzuhalten.

 

Es wird vorgeschlagen, den Zuwendungsantrag unter Angabe der FSC-Zertifizierung zu stellen um die höhere Prämie zu erhalten.

Bei einer Betriebsfläche von derzeit 1.070 Hektar würden der Stadt Rödermark demnach Fördermittel in Höhe von ca. 128.000 € in Aussicht gestellt.

 

Aus diesem Grund ist nunmehr der Beschluss zu fassen, dass die Stadt Rödermark auch künftig ihren Wald nach den Kriterien des FSC bewirtschaftet und sich über das Jahr 2025 hinaus selbstverpflichtet, mindestens bis Ende 2031 die FSC-Zertifizierung ihrer Waldflächen beizubehalten.

Das Forstamt Langen geht davon aus, dass auch nach 2025 eine Re-Zertifizierung der zertifizierten Waldflächen erfolgen wird und äußerte hinsichtlich der Weiterführung der FSC-Zertifizierung keine Bedenken.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, dass die Bewirtschaftung des Stadtwaldes Rödermark zunächst bis zum Jahresende 2031 nach den Kriterien der FSC-Zertifizierung erfolgt und eine Re-Zertifizierung zum erforderlichen Zeitpunkt angestrebt werden soll.

 

Der Förderantrag auf Erhalt der Bundeswaldprämie soll unter Angabe der FSC-Zertifizierung gestellt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Erwarteter Zuschuss im Jahr 2021. Bt

 

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