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Vorlage - VO/0046/21  

 
 
Betreff: Corona-Hilfe für Vereine/Kulturschaffende (in interfraktionellen Antrag umgewandelt)
Status:öffentlichVorlage-Art:Interfraktioneller Antrag
Federführend:Vereine, Ehrenamt   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
16.02.2021 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   
19.02.2021 
Fortsetzung der 35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Fraktion der Freien Wähler Rödermark hat mit Datum vom 15.01.2021 beantragt, die Rödermärker Vereine kurzfristig mit einer einmaligen Sonderförderung in Höhe von 50% der ihnen im Vorjahr gezahlten Förderungsbeträge in Form einer Corona-Hilfe zu unterstützen und benannte hier Zusatzkosten in Höhe von 150.000,00 €.

 

Aus der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ergab sich eine Antragserweiterung um finanzielle Unterstützung auch für Kulturschaffende.

 

Hierzu ist auszuführen, dass grundsätzlich die finanzielle Förderung von Vereinen und Kulturschaffenden gerade in der Zeit der Corona-Pandemie begrüßt wird.

 

Die Höhe der finanziellen Hilfe ist politisch zu entscheiden, zumal finanzielle Mittel hierfür im Haushalt 2021 nicht bereitstehen. Die Verwaltung empfiehlt hierzu, dem Vorschlag des Antrages der Freien Wähler Rödermark zu folgen, und 50% der in 2020 an die Vereine gemäß den Vereinsförderungsrichtlinien der Stadt Rödermark ausgezahlten Basisförderung zugrunde zu legen. Die Basisförderung betrug im Jahr 2020 = 168.228,08 €, somit könnte für die Rödermärker Vereine und Kulturschaffenden eine Corona-Hilfe in Höhe von 85.000,00 € (aufgerundet) zur Verfügung gestellt werden.

 

Da es Vereine/Kulturschaffende gibt, die besonders durch die Corona-Pandemie betroffen sind, aber auch solche, denen keine finanziellen Nachteile entstehen, sollte die Auszahlung der Förderbeträge jedoch nicht nach dem „Gießkannenprinzip“ erfolgen, sondern sich vielmehr am jeweiligen Bedarf der Betroffenen orientieren.

 

Folgende Verfahrensweise wäre empfehlenswert: die Stadt Rödermark stellt 85.000,00 € zu diesem Zweck zur Verfügung. Betroffene Vereine/Kulturschaffende können Mittel aus diesem Fonds beantragen. Eingehende Anträge werden durch die Verwaltung geprüft und alsdann dem Magistrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Um eine gerechte und angemessene Verteilung der Mittel zu erreichen, sollte ein Stichtag festgelegt werden, zu dem alle Anträge eingereicht werden müssen, bis zu diesem Tag werden alle Anträge gesammelt und danach bewertet und entschieden.

Abweichend von den Vereinsförderungsrichtlinien der Stadt Rödermark können solche Mittel nicht nur von Vereinen, sondern auch von Kulturschaffenden beantragt werden.

 

Um entsprechende Beschlussfassung wird gebeten.
 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine einmalige Corona-Hilfe für Vereine/Kulturschaffende. Hierfür wird ein Betrag in Höhe von 85.000,00 € bereitgestellt. Die Auszahlung erfolgt nach dem jeweiligen Bedarf der Antragsteller. Betroffene Vereine/Kulturschaffende können Mittel aus diesem Fonds beantragen. Eingehende Anträge werden durch die Verwaltung geprüft und alsdann dem Magistrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Um eine gerechte und angemessene Verteilung der Mittel zu erreichen, wird ein Stichtag festgelegt, zu dem alle Anträge eingereicht werden müssen. Diese werden bis zu diesem Tag gesammelt und danach bewertet und entschieden. Abweichend von den Vereinsförderungsrichtlinien der Stadt Rödermark können solche Mittel nicht nur von Vereinen, sondern auch von Kulturschaffenden beantragt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung