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Vorlage - VO/0045/21  

 
 
Betreff: Planungsvereinbarung mit hessen mobil zum Thema "Prüfung Ortsumfahrung Urberach" -T.V.-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/614-4153_Ortsumgehung Urberach
Federführend:Fachbereich 6   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
16.02.2021 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   
19.02.2021 
Fortsetzung der 35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2021-02-08 PV_Bedarfsplanvorhaben_B486 Urberach  

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Sachverhalt/Begründung:
 

Durch Abschluss der Planungsvereinbarung mit „Hessen Mobil“ nimmt die Stadt das Angebot des Landes an, das Thema „Ortsumgehung Urberach“ im Rahmen einer Kooperation mit „Hessen Mobil“ voranzubringen. Teil der Kooperation ist die Übernahme von wesentlichen Aufgaben durch die Stadt.


Die Rechte und Pflichten werden in der anliegenden Vereinbarung definiert und ein Ausgleich für den der Stadt entstehenden Aufwand definiert.

 

Die Vorteile der Vereinbarung liegen aus städtischer Sicht bei folgenden Punkten:
 

  1. Weitere Konkretisierung der im „Bundeverkehrswegeplans 2030“ ausgewiesenen Dringlichkeit
  2. Bessere Möglichkeiten zur Einflussnahme, z.B. hinsichtlich der Prüfung der sog. modifizierten K/L-Trasse
  3. Nach wie vor bestehende Ausstiegsmöglichkeit nach Abschluss der Vorplanung

 

Als Nachteile der Vereinbarung müssen aus städtischer Sicht die folgenden Punkte angesehen werden:
 

  1. Erhebliche Ressourcenbelastung, insbesondere in personeller Sicht
  2. Nicht auskömmliche Kostenübernahme der städtischen Personalkosten
  3. Vorfinanzierungsverpflichtung

 

Die Konditionen wurden in insgesamt 3 Verhandlungsrunden zwischen der Stadt und  „Hessen Mobil“ erörtert. „Hessen Mobil“ führte parallel auch mit weiteren 10 Kommunen, welche für eine Kooperation in Frage kommen, Verhandlungen.

 

Es konnten wesentliche Verbesserungen gegenüber dem ersten Entwurf der Vereinbarung erreicht werden.

10 von 11 Kommunen sind nach Aussage von Hessen Mobil mitwirkungsbereit.

 

Trotz dieser guten Resonanz muss darauf hingewiesen werden, dass auch mit dem verbesserten Entwurf erhebliche Lasten auf die Kommunen abgewälzt werden. Das Konnexitätsprinzip wird verletzt.

 

Mit Unterzeichnung der Vereinbarung wird sich jedoch die Stadt mit den Konditionen einverstanden erklären.

 

Es handelt sich um eine klassische Güterabwägung zwischen Vorteilen und Nachteilen – vor dem Hintergrund strategischer Überlegungen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Um die „Ortsumgehung Urberach“ zu realisieren, wird die in der Anlage beigefügte Planungsvereinbarung mit „Hessen Mobil“ abgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja / Nein

 

 

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Anlagen

Planungsvereinbarung mit hessen mobil

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-02-08 PV_Bedarfsplanvorhaben_B486 Urberach (310 KB)