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Sachverhalt/Begründung: Durch Abschluss der Planungsvereinbarung mit „Hessen Mobil“ nimmt die Stadt das Angebot des Landes an, das Thema „Ortsumgehung Urberach“ im Rahmen einer Kooperation mit „Hessen Mobil“ voranzubringen. Teil der Kooperation ist die Übernahme von wesentlichen Aufgaben durch die Stadt.
Die Vorteile der Vereinbarung liegen aus städtischer Sicht bei folgenden Punkten:
Als Nachteile der Vereinbarung müssen aus städtischer Sicht die folgenden Punkte angesehen werden:
Die Konditionen wurden in insgesamt 3 Verhandlungsrunden zwischen der Stadt und „Hessen Mobil“ erörtert. „Hessen Mobil“ führte parallel auch mit weiteren 10 Kommunen, welche für eine Kooperation in Frage kommen, Verhandlungen.
Es konnten wesentliche Verbesserungen gegenüber dem ersten Entwurf der Vereinbarung erreicht werden. 10 von 11 Kommunen sind nach Aussage von Hessen Mobil mitwirkungsbereit.
Trotz dieser guten Resonanz muss darauf hingewiesen werden, dass auch mit dem verbesserten Entwurf erhebliche Lasten auf die Kommunen abgewälzt werden. Das Konnexitätsprinzip wird verletzt.
Mit Unterzeichnung der Vereinbarung wird sich jedoch die Stadt mit den Konditionen einverstanden erklären.
Es handelt sich um eine klassische Güterabwägung zwischen Vorteilen und Nachteilen – vor dem Hintergrund strategischer Überlegungen.
Beschlussvorschlag:
Um die „Ortsumgehung Urberach“ zu realisieren, wird die in der Anlage beigefügte Planungsvereinbarung mit „Hessen Mobil“ abgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja / Nein
Anlagen Planungsvereinbarung mit hessen mobil
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