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Vorlage - VO/0011/21  

 
 
Betreff: Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.01.2021 
42. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
16.02.2021 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
19.02.2021 
Fortsetzung der 35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1_20210107_Synopse-1Aend-FWgebührenS  
2_SynopseGebuehrenalt-neu  
3_20210107_FeuerwehrgebührenS-1Aenderung  
4_GebuehrenverzeichnismitErlaeuterungen  

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Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 10 Abs. 2 KAG sind Benutzungsgebühren nach Ablauf des fünfjährigen Kalkulationszeitraums neu zu kalkulieren.

 

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, des Hessischen Städtetages, des Landesfeuerwehrverbandes und der für den Brandschutz zuständigen Fachabteilung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, hat eine rechtssichere Mustergebührensatzung für alle hessischen Kommunen geschaffen, sowie eine Kalkulationsgrundlage in Form einer Excel-Tabelle, mit umfangreichen Erläuterungen und Hinweisen, bereitgestellt. Diese Arbeitsgrundlage wurde der Neukalkulation zugrunde gelegt.

 

Aufgrund gesetzlicher Änderungen sind im Vergleich zur Vorauflage der Mustersatzung des Hessischen Städtetages, die Regelung zum Verzicht auf die Feuerwehrgebühren in einer allgemeinen Schadenslage durch Naturereignisse“ sowie für die Gebühren der Brandmeldeempfangszentrale bei versehentlicher oder missbräuchlicher Alarmierung durch das Funkmeldesystem im KFZ“ neu aufgenommen worden.

 

Die Fachabteilung Finanzverwaltung/Controlling hat die Gebührentatbestände in Absprache mit dem Stadtbrandinspektor kalkuliert. Dabei wurden die bei der Feuerwehr tatsächlich entstehenden Kosten, unter Berücksichtigung der eingesetzten Fahrzeuge und des Materialeinsatzes, zugrunde gelegt.

 

Bei der Berechnung der Neukalkulation ergaben sich Gebührenschwankungen zu den vorherigen Gebühren. Diese resultieren unter anderem daraus, dass neue Fahrzeuge angeschafft wurden und andere, ältere Feuerwehrfahrzeuge mittlerweile abgeschrieben sind. Daraus resultieren höhere bzw. geringere Abschreibungen bei den einzelnen Gebührentatbeständen.

 

Die oben genannte Arbeitsgruppe errechnet einen landesweiten durchschnittlichen Gebührensatz für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in Höhe von 26,70 Euro. Zur besseren Berechnung einer 15-minütigen Gebühr rundet sie den Betrag auf 26,40 Euro je Stunde ab.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Änderungssatzung zur Feuerwehrgebührensatzung wird gemäß des vorgelegten Entwurfs beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

 

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Anlagen

 

Änderungssatzung zur Feuerwehrgebührensatzung

Synopse Gebühren alt und neu

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_20210107_Synopse-1Aend-FWgebührenS (385 KB)      
Anlage 2 2 2_SynopseGebuehrenalt-neu (193 KB)      
Anlage 3 3 3_20210107_FeuerwehrgebührenS-1Aenderung (179 KB)      
Anlage 4 4 4_GebuehrenverzeichnismitErlaeuterungen (294 KB)