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Auszug - Änderungsantrag der Fraktion AL/Grüne: Bebauungsplan "Südlich des Alten Seewegs" - Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit  

 
 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 18.1
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 16.02.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:32 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
AL/0021_1/21 Bebauungsplan "Südlich des Alten Seewegs" - Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Änderungsantrag zu Vorlage des Magistrats vom 11.01.2021)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag AL/Die Grünen
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen und Äerungen zu

 

  • 9.6 Kreis Offenbach
  • 9.17 Kreis Offenbach
  • 9.18 Kreis Offenbach
  • 11.4 Amt für den ländlichen Raum Bad Homburg
  • 14.15 Regierungspräsidium Darmstadt
  • 34a.1 Anerkannte Naturschutzvereinigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz HGON

 

die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Alter Seeweg / Mainzer Straße“ eingegangenen sind, werden wie folgt behandelt:

 

  1. Ein Teil des Ökologischen Ausgleichs wird über Maßnahmen auf zwei im Eigentum der Stadt befindlichen externen Flächen durchgeführt (Flurstücke 10/2 und 11/2 in der Flur 3, Gemarkung Ober-Roden).
  2. Das restliche Defizit des erforderlichen Ökologischen Ausgleichs wird durch weitere Maßnahmen im Stadtgebiet ausgeglichen.
  3. Für die Darstellung des Ökologischen Ausgleichs ist gegebenenfalls der Geltungsbereich des Bebauungsplans so auszuweiten, dass auf den hinzukommenden Flächen der ökologische Ausgleich dargestellt werden kann.
  4. Bis zum Satzungsbeschluss wird der Ausgleich abschließend geregelt.

Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung: AL/Die Grüne (9), Fraktionslos (1)

Ablehnung: CDU (12), SPD (4), FWR (4), FDP (3)

Enthaltung: /