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Vorlage - AL/0021_1/21  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Südlich des Alten Seewegs" - Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Änderungsantrag zu Vorlage des Magistrats vom 11.01.2021)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag AL/Die Grünen
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
16.02.2021 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   
19.02.2021 
Fortsetzung der 35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

Geänderte Beschlussvorschläge zur Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen gemäß der in der Anlage_01 „Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Alter

Seeweg / Mainzer Straße“ eingegangenen Stellungnahmen“.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen und Äußerungen zu

 

  • 9.6 Kreis Offenbach
  • 9.17 Kreis Offenbach
  • 9.18 Kreis Offenbach
  • 11.4 Amt für den ländlichen Raum Bad Homburg
  • 14.15 Regierungspräsidium Darmstadt
  • 34a.1 Anerkannte Naturschutzvereinigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz HGON

 

die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Alter Seeweg / Mainzer Straße“ eingegangenen sind, werden wie folgt behandelt:

 

  1. Ein Teil des Ökologischen Ausgleichs wird über Maßnahmen auf zwei im Eigentum der Stadt befindlichen externen Flächen durchgeführt (Flurstücke 10/2 und 11/2 in der Flur 3, Gemarkung Ober-Roden).
  2. Das restliche Defizit des erforderlichen Ökologischen Ausgleichs wird durch weitere Maßnahmen im Stadtgebiet ausgeglichen.
  3. Für die Darstellung des Ökologischen Ausgleichs ist gegebenenfalls der Geltungsbereich des Bebauungsplans so auszuweiten, dass auf den hinzukommenden Flächen der ökologische Ausgleich dargestellt werden kann.
  4. Bis zum Satzungsbeschluss wird der Ausgleich abschließend geregelt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: