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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 04.02.2020 auf Antrag des Vorhabenträgers „Früchtenicht & Riedl OR GbR“ (Anschrift: Zuckerstraße 23, 64807 Dieburg) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Dieburger Straße Süd“ gemäß § 12 Baugesetzbuch beschlossen.
Gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch kann die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit eines Vorhabens bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens sowie der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten vor dem Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch verpflichtet.
Gegenstand des Durchführungsvertrags stellt die Errichtung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern auf einer die Gebäude verbindenden Tiefgarage samt der erforderlichen Zufahrten bzw. Wegen dar. Im Rahmen der Bebauung soll eine Gewebeeinheit im Erdgeschoss des nördlichen Gebäudes sowie insgesamt 24 Wohnungen, hiervon 10 in nördlichen und 14 im südlichen Gebäude entstehen, von denen mindestens 5, maximal 10 Wohnungen als Sozialwohnungen hergestellt und dauerhaft entsprechend genutzt werden müssen. Der Vorhabenträger wird in Abstimmung mit der Stadtverwaltung entsprechende Fördermittel beantragen, für deren Gewährung nach bisherigem Kenntnisstand auch ein Zuschuss der Stadt Rödermark erforderlich ist. Im Gegenzug erhält die Stadt ein verbindliches Vorschlagrecht für die Belegung der Sozialwohnungen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die Sozialwohnungen dauerhaft zu entsprechenden Konditionen zu vermieten.
Hinweis: Bezüglich Anlagen b) bis h) zum Durchführungsvertrag wird auf die Anlagen von TOP „A67 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Dieburger Straße Süd“ – Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch“ verwiesen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt den Abschluss des Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“ gemäß der in Anlage_01 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
Anlage_01_Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“ Anlage_02_Lageplan_Vertragsgebiet
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