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Vorlage - VO/0024/21  

 
 
Betreff: A67 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Dieburger Straße Süd" im Stadtteil Ober-Roden;
Beschluss des Durchführungsvertrags gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.01.2021 
42. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
16.02.2021 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
19.02.2021 
Fortsetzung der 35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_01_A67_Durchfuehrungsvertrag  
Anlage_02_A67_Lageplan Vertragsgebiet  

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Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 04.02.2020 auf Antrag des Vorhabenträgers „Früchtenicht & Riedl OR GbR“ (Anschrift: Zuckerstraße 23, 64807 Dieburg) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Dieburger Straße Süd“ gemäß § 12 Baugesetzbuch beschlossen.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch kann die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit eines Vorhabens bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens sowie der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten vor dem Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch verpflichtet.

 

Gegenstand des Durchführungsvertrags stellt die Errichtung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern auf einer die Gebäude verbindenden Tiefgarage samt der erforderlichen Zufahrten bzw. Wegen dar. Im Rahmen der Bebauung soll eine Gewebeeinheit im Erdgeschoss des nördlichen Gebäudes sowie insgesamt 24 Wohnungen, hiervon 10 in nördlichen und 14 im südlichen Gebäude entstehen, von denen mindestens 5, maximal 10 Wohnungen als Sozialwohnungen hergestellt und dauerhaft entsprechend genutzt werden müssen. Der Vorhabenträger wird in Abstimmung mit der Stadtverwaltung entsprechende Fördermittel beantragen, für deren Gewährung nach bisherigem Kenntnisstand auch ein Zuschuss der Stadt Rödermark erforderlich ist. Im Gegenzug erhält die Stadt ein verbindliches Vorschlagrecht für die Belegung der Sozialwohnungen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die Sozialwohnungen dauerhaft zu entsprechenden Konditionen zu vermieten.

 

 

Hinweis:

Bezüglich Anlagen b) bis h) zum Durchführungsvertrag wird auf die Anlagen von TOP „A67 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Dieburger Straße Süd“ – Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch“ verwiesen.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt den Abschluss des Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“ gemäß der in Anlage_01 beigefügten Fassung.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

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Anlagen

 

Anlage_01_Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“

Anlage_02_Lageplan_Vertragsgebiet

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_01_A67_Durchfuehrungsvertrag (54 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_02_A67_Lageplan Vertragsgebiet (138 KB)