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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“ im Stadtteil Ober-Roden als Satzung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf vom Januar 2021 sowie die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A67 „Dieburger Straße Süd“ umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 590/3, 592/2, 592/3, 751/2 (teilweise) sowie 775/1 (teilweise).
Die räumliche Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.
(Bildquelle: Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB, Januar 2020; Datengrundlage Liegenschaftskarte: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)
Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU (12), AL/Die Grüne (9), SPD (4), FWR (4), FDP (3), Fraktionslos (1) Ablehnung: / Enthaltung: / |
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