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Auszug - A67 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Dieburger Straße Süd" im Stadtteil Ober-Roden; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch   

 
 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 22
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.02.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:32 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0025/21 A67 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Dieburger Straße Süd" im Stadtteil Ober-Roden;
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“ im Stadtteil Ober-Roden als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf vom Januar 2021 sowie die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A67 „Dieburger Straße Süd“ umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 590/3, 592/2, 592/3, 751/2 (teilweise) sowie 775/1 (teilweise).

 

Die räumliche Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

 

 

(Bildquelle: Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB, Januar 2020;

Datengrundlage Liegenschaftskarte: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)

 

Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Zustimmung: CDU (12), AL/Die Grüne (9), SPD (4), FWR (4), FDP (3), Fraktionslos (1)

Ablehnung: /

Enthaltung: /