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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbauch die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein 8,0 Hektar großes Gebiet zwischen der Kapellenstraße und dem Rödermarkring.
Durch den Bebauungsplan sollen die Planungsrechtlichen Voraussetzungen für
Zur optimalen und wirtschaftlichen Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen sollen Mehrgeschossigkeit der Gebäude im gesamten Plangebiet vorgesehen werden. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt
Zustimmung: AL/Die Grüne (9), Fraktionslos (1) Ablehnung: CDU (12), SPD (4), FWR (4) Enthaltung: FDP (3) |
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