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Vorlage - FDP/0268_1/19  

 
 
Betreff: Geänderte Fassung: Grünflächenpflege in Rödermark nach ökologischen Kriterien (in interfraktionellen Antrag umgewandelt)
Status:öffentlichVorlage-Art:Interfraktioneller Antrag
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
16.02.2021 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
27.01.2021      (offen)     
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.01.2021 
42. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
19.02.2021 
Fortsetzung der 35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

In den letzten 3 Jahrzehnten hat deutschlandweit die biologische Vielfalt stark abgenommen. Das Land wird intensiver denn je genutzt, ökonomische Aspekte stehen bei der Landnutzung klar im Vordergrund, Überdüngung, der Einsatz von Pestiziden und Herbiziden, hoher Landverbrauch durch Hochbau und Tiefbau, Klimawandel und direkte menschliche Eingriffe haben dafür gesorgt, dass sich in dieser Zeit die Zahl der Vögel halbiert und die der Insekten um nahezu 75 % reduziert hat. Wir sind dabei, uns unserer natürlichen Lebensgrundlage zu berauben. Der Verlust an Biodiversität ist nach Meinung vieler Wissenschaftler noch vor dem Klimawandel das drängendste

Problem der Menschheit im 21. Jahrhundert. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich dem Verlust an Artenvielfalt und Individuenzahl entgegenzustellen und zu handeln. Dabei sollte man nicht auf die anderen zeigen, sondern jeder sollte seinen Teil dazu beitragen, dass die Biodiversität nicht weiter abnimmt, sondern im besten Fall wieder zunimmt. Auch die Stadt Rödermark. Gerade Kommunen kommt hier eine Vorbildfunktion zu. Rödermark ist dabei, seine Grünflächenpflege umzustellen, doch die Außenwirkung ist noch kaum erkennbar. Noch viel zu sehr wird konventionell nach wirtschaftlichen und optischen Kriterien gehandelt. Die Erfahrungen aus anderen Kommunen haben eindrucksvoll bewiesen, dass eine Pflege nach ökologischen

Kriterien nicht zwangsläufig teurer sein muss, im Gegenteil – am Ende werden sogar weniger Mittel benötigt.

Kindergärten müssen keine laubfreien Zonen sein, Blühflächen auf den Friedhöfen können die Besucher erfreuen, Kinderspielplätze müssen nicht Golfplätzen ähneln und Straßenbegleitgrün nicht alle 4 Wochen gemäht werden. Gerade das Straßenbegleitgrün besteht oft aus Blühpflanzen, die es auf einer Intensivwiese nicht mehr gibt, inklusive einer Vielzahl davon lebender Insekten. Blüht eine Pflanze nicht mehr, hat sie dennoch einen hohen Wert für die Natur. Der Samen ist Herbst und Winternahrung für Vögel und Nagetiere, an den Stängeln und unter dem Laub ruht in

der kalten Jahreszeit die nächste Insektengeneration. Totholz ist Nahrung und Unterschlupf für eine Vielzahl von Lebewesen. All diese Aspekte sollte die städtische Grünpflege bei ihrer Arbeit deutlich sichtbarer berücksichtigen als bisher.

Die konsequente Änderung der Pflegekriterien ist ein wichtiger, mittelfristig kostenneutraler Schritt, der Nachahmer bei Privatpersonen finden wird und langfristig zu einem Umdenken im Umgang mit der Natur führen kann. Die Stadt sollte ihre guten Ansätze und Pläne deutlicher darstellen und öffentlich machen und ihrer Vorbildfunktion viel stärker wahrnehmen als bisher geschehen.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, die Kriterien bei der städtischen

Grünflächenpflege dahingehend anzupassen, dass ökologische Aspekte deutlich sichtbarer in den Vordergrund gerückt werden, als dies heute der Fall ist. Pflegepläne sind gegebenenfalls entsprechend umzustellen. Dies gilt vor allem für: die Grünflächen der städtischen Kitas, die Kinderspielplätze, innerörtliche Grünflächen und Parkanlagen von mehr als 100 qm Größe, die städtischen Friedhöfe sowie von Straßenbegleitgrün und die Randstreifen entlang von Feldwegen.

 

Mögliche Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, können sein:

        Reduzierung der Mähzyklen, wo dies sinnvoll und möglich

        Anlage von Blühflächen auf den Friedhöfen

        Verändertes Laubmanagement (u.a. vollständiger Verzicht auf Laubsauger und

Beschränkung des Einsatzes von Laubsaugern auf Wege und asphaltierte Flächen, Belassen von Restlaubflächen auf Spielplätzen und Kindertageseinrichtungen.

        Weitestgehende Verbannung von Pflanzen mit gefüllten Blüten von städtischen Grünflächen (z.B. Forsythie, Geranie, Stockrose, die meisten Dahlien, Chrysanthemen, Astern)

        Bevorzugte Anpflanzung von heimischen Blühpflanzen mit hohem Nutzen für die Insektenwelt

        Stehenlassen abgeblühter Flächen bis in das Frühjahr, wo dies möglich ist

        Schulungen von Personal (Betriebshof, Friedhof, Kitas), damit die Gründe für die Umstellung verstanden und auch weitergegeben werden kann.

         

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung