Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Rödermärker Vereine eine einmalige Sonderförderung in Höhe von 50% der ihnen im Vorjahr gezahlten Förderungsbeträge (Basisförderung) erhalten. Durch diese unbürokratische Form der Hilfe entstehen keine zusätzlichen Verwaltungskosten. Ein entsprechender Titel ist im Haushaltsplan 2021 darzustellen.
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob kommunale Zuwendungen an Künstler und Kulturschaffende in Rödermark erfolgen können, wenn nachgewiesen werden kann, dass Auftritte in Rödermark oder Ausstellungsbeteiligungen mit Verkaufsmöglichkeit etc. in Rödermark pandemiebedingt komplett ausgefallen sind.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
16.02.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 36.1 - (offen)
Die Beratung des Tagesordnungspunktes erfolgt in der Fortsetzungssitzung am 19.02.2021.
19.02.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark