Für die Dauer von verordneten Schließungen von Gaststätten, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen wird die Erhebung der Höchstbeträge gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Aufwandsteuer auf Spielapparate im Gebiet der Stadt Rödermark ausgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
16.02.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Die Abstimmung erfolgt ohne Aussprache.
Beschlussvorschlag:
Für die Dauer von verordneten Schließungen von Gaststätten, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen wird die Erhebung der Höchstbeträge gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Aufwandsteuer auf Spielapparate im Gebiet der Stadt Rödermark ausgesetzt.
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen
Zustimmung:CDU (12), AL/Die Grüne (9), SPD (4), FWR (4), FDP (3), Fraktionslos (1)
Ablehnung:/
Enthaltung:/
19.02.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark