Die in der Anlage „Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB“ (Stand: 07.01.2021) dargestellten Beschlussvorschläge zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen werden beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
16.02.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Der Stadtverordnetenvorsteher ruft die Tagesordnungspunkte 15, 16 und 17 gemeinsam auf. Nach Redebeiträgen durch Bürgermeister Rotter, Herrn Dr. Werner und Herrn Karademir erfolgt nacheinander die Abstimmung der Beschlussvorlagen.
Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage „Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB“ (Stand: 07.01.2021) dargestellten Beschlussvorschläge zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen werden beschlossen.