Nach beistimmenden Wortbeiträgen aller Fraktionen lässt Herr Sulzmann über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein 6,4 Hektar großes Gebiet beidseits des südlichen Abschnitts der Odenwaldstraße. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung Urbanen Gebiets gemäß § 6a Baunutzungsverordnung geschaffen werden.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A33 „Urbanes Gebiet Odenwaldstraße“.
Der Bebauungsplan A33 „Urbanes Gebiet Odenwaldstraße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs die Bebauungspläne A21.1 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II)“ sowie A27 „Gewerbegebiet östlich der Odenwaldstraße“ in allen ihren Festsetzungen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 588/6, 588/7, 588/10, 588/13, 588/17, 588/19, 588/25, 588/34, 588/35, 588/36, 588/37, 588/38, 588/39, 588/40, 588/41, 588/42, 588/43, 588/44, 588/45, 588/46, 588/51, 588/52, 730/1 (tw.), 775/5 (tw.) und Flur 26, Flurstücke 1/3, 2/2, 2/5, 2/6, 2/7, 3, %/2, 5/3, 5/4, 5/5, 7/2, 405/2 (tw.), 406, 414/1, 415, 416, 417/4, 417/5, 417/6, 417/7, 418 sowie 419. Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.
Sollten sich im Zuge der nachfolgenden Planung Abweichungen von dem vorstehend genannten räumlichen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten räumlichen Geltungsbereich vorzulegen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.