Beschlussfassung erfolgte am 7.12.2010 unter TO A.
Der Hessische Landtages soll einen gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der FDP, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen zu dem Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Generationen – Gesetz zur Schuldenbremse) in dritter Lesung beschließen. Für den Fall, dass der Gesetzesbeschluss zustande kommt und die Landesregierung als Tag der Volksabstimmung über diesen Gesetzesbeschluss den 27. März 2011 bestimmt, wird die durch Beschluss vom 4. Mai 2010 erfolgte Bestimmung des 27. März 2011 als Termin für die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters aufrecht erhalten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP
Ablehnung: /
Enthaltung: /
Beschlussfassung erfolgte in der Fortsetzung der Sitzung am 10.12.2010.
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt darüber abstimmen den nötig gewordenen geänderten Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9 (unter TO A beschlossen am 7.12.2010) auf die Tagesordnung zu nehmen.
Abstimmung bzgl. Aufnahme auf die TO: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP
Ablehnung: /
Enthaltung: /
Dieser Beschluss lautet folgendermaßen:
1) Der durch die Stadtverordnetenversammlung am 7. November 2010unter Tagesordnungspunkt 9 gefasste Beschluss wird aufgehoben.
2) Der Hauptausschuss des Hessischen Landtags hat dem Plenum mit Beschluss vom 8. Dezember 2010 empfohlen, dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Gesetzentwurf der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Generationen – Gesetz zur Schuldenbremse) zuzustimmen. Für den Fall, dass der Gesetzesbeschluss zustande kommt und die Landesregierung als Tag der Volksabstimmung über diesen Gesetzesbeschluss den 27. März 2011 bestimmt, wird die durch Beschluss vom 4. Mai 2010 erfolgte Bestimmung des 27. März 2011 als Termin für die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters aufrecht erhalten.
Es erfolgt Abstimmung: