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Auszug - Finanzielle Auswirkungen auf Anträge (Änderungsantrag)  

 
 
38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 34
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 07.12.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
MR/0367/10 Finanzielle Auswirkungen auf Anträge (Änderungsantrag)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Manfred Rädlein
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Behandlung des Tagesordnungspunktes in der 2

Behandlung des Tagesordnungspunktes in der 2.Fortsetzung der Sitzung vom 7.12.2010

 

Nach Begründung durch den Antragsteller und den Stellungnahmen des Bürgermeisters und den übrigen Fraktionen lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über den Antrag mit dem folgenden Wortlaut abstimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

·         für Anträge, deren Beschluss finanzielle Auswirkungen und / oder Folgekosten für den Haushalt Rödermarks verursachen, werden diese Kosten im Rahmen der Möglichkeiten geschätzt. Die Kosten werden geschätzt werden von:

o       Dem Magistrat oder den dafür zuständigen Fachbereichen.

o       Den Fachleuten der Kommunalen Btriebe Rödermark, I/C Rödermark, Seniorenbeirat, Ausländerbeirat, etc.

o       Sachkundigen Bürgern oder Stadtverordneten.

·         Schätzungen von oben genannten Gremien oder Personen unterliegen keiner Haftung irgendwelcher Art.

 

 

Den Stadtverordneten ist von jetzt an über die aus Anträgen erwachsenden finanziellen Auswirkungen und / oder Folgekosten und deren geschätzten Größenordnungen Einblick zu gewährleisten, damit diese zukünftig haushaltspolitisch verantwortlich beschlossen werden können. 


Abstimmungsergebnis:              mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:              Herr Rädlein

Ablehnung:              CDU, Al/die Grünen, SPD

Enthaltung:              FDP