Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Tagesordnungspunkt soll nach Absprache im Ältestenrat nicht zum Aufruf kommen. Die Behandlung wird zurückgestellt.
Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Kreis Offenbach als Jugendhilfe-, SGB II- und Sozialhilfeträger eine Vereinbarung hinsichtlich der Übernahme von Kindertagestätten- und Kinderhortbeiträgen, sowie zur Übernahme von Mittagessenskosten abzuschließen.
Die Vereinbarung soll zum Ziel haben:
1. Alle Eltern bzw. Alleinerziehende, die in verschiedenster Form SGB II-Leistungen beziehen, erhalten grundsätzlich die Möglichkeit alle Beiträge für Tagesbetreuung (von Teilzeitbetreuung bis Ganztagesbetreuung) für Kindertagestätte und Hort erstattet zu bekommen.
2. Allen Kindern, deren Eltern, bzw. alleinerziehende Elternteile in verschiedenster Form SGB II-Leistungen erhalten, wird die Möglichkeit eröffnet, am Mittagessen in der betreuenden Einrichtung teilzunehmen. Den betreffenden Eltern/Elternteilen ist lediglich die Hälfte dieser Essenskosten in Rechnung zu stellen, bzw. die Hälfte der Kosten zu erstatten. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |