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Vorlage - ALG/0153/10  

 
 
Betreff: Kindergartenbeiträge und Essenskosten
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag AL/Die Grünen
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur Vorberatung
14.06.2010 
30. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Kultur zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
17.06.2010 
42. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
29.06.2010 
36. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
14.09.2010 
37. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
07.12.2010 
38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
15.02.2011 
39. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   
Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur Vorberatung
30.08.2010 
31. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Kultur zurückgestellt   
22.11.2010 
32. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Kultur (offen)   
31.01.2011 
33. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Kultur zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
02.09.2010 
43. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgestellt   
25.11.2010 
45. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgestellt   
03.02.2011 
46. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgestellt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
31.05.2011 
2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
21.06.2011 
3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
19.05.2011 
2. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
09.06.2011 
3. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zurückgezogen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Es gilt die Regel, dass vom Jugendhilfeträger nur die Beiträge für einen Halbtagsbetreuungsplatz übernommen werden, wenn unterhaltspflichtige Eltern die entsprechende Einkommensgrenze unterschreiten. Gerade Kindern aus einkommensschwachen Bevölkerungsschichten ist aber eine gesellschaftliche Teilhabe, die soziale und kulturelle Integration über einen Ganztags-Betreuungsplatz zu ermöglichen. Dazu kommt, dass über eine solche Betreuung in der Regel ein Bildungsabschluss erreicht werden kann, der dazu führt, dass Kinder als Erwachsene deutlich bessere Erwerbschancen haben. Die sogenannte „Sozialhilfekarriere“ wird damit unterbrochen.

 

Eltern, die Leistungen nach SGB II erhalten und deren Kinder im kindergartenfähigen Alter sind, sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig und intensiv um entgeltpflichtige Arbeitsaufnahme zu kümmern. Es ist nicht davon auszugehen, dass sie eh daheim sind und von daher Zeit haben, sich um die Betreuung der Kinder zu kümmern.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Kreis Offenbach als Jugendhilfe-, SGB II- und Sozialhilfeträger eine Vereinbarung hinsichtlich der Übernahme von Kindertagestätten- und Kinderhortbeiträgen, sowie zur Übernahme von Mittagessenskosten abzuschließen.

 

Die Vereinbarung soll zum Ziel haben:

 

1.      Alle Eltern bzw. Alleinerziehende, die in verschiedenster Form SGB II-Leistungen beziehen, erhalten grundsätzlich die Möglichkeit alle Beiträge für Tagesbetreuung (von Teilzeitbetreuung bis Ganztagesbetreuung) für Kindertagestätte und Hort erstattet zu bekommen.

 

2.      Allen Kindern, deren Eltern, bzw. alleinerziehende Elternteile in verschiedenster Form SGB II-Leistungen erhalten, wird die Möglichkeit eröffnet, am Mittagessen in der betreuenden Einrichtung teilzunehmen. Den betreffenden Eltern/Elternteilen ist lediglich die Hälfte dieser Essenskosten in Rechnung zu stellen, bzw. die Hälfte der Kosten zu erstatten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: