Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Es gilt die Regel, dass vom Jugendhilfeträger nur die Beiträge für einen Halbtagsbetreuungsplatz übernommen werden, wenn unterhaltspflichtige Eltern die entsprechende Einkommensgrenze unterschreiten. Gerade Kindern aus einkommensschwachen Bevölkerungsschichten ist aber eine gesellschaftliche Teilhabe, die soziale und kulturelle Integration über einen Ganztags-Betreuungsplatz zu ermöglichen. Dazu kommt, dass über eine solche Betreuung in der Regel ein Bildungsabschluss erreicht werden kann, der dazu führt, dass Kinder als Erwachsene deutlich bessere Erwerbschancen haben. Die sogenannte „Sozialhilfekarriere“ wird damit unterbrochen.
Eltern, die Leistungen nach SGB II erhalten und deren Kinder im kindergartenfähigen Alter sind, sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig und intensiv um entgeltpflichtige Arbeitsaufnahme zu kümmern. Es ist nicht davon auszugehen, dass sie eh daheim sind und von daher Zeit haben, sich um die Betreuung der Kinder zu kümmern.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Kreis Offenbach als Jugendhilfe-, SGB II- und Sozialhilfeträger eine Vereinbarung hinsichtlich der Übernahme von Kindertagestätten- und Kinderhortbeiträgen, sowie zur Übernahme von Mittagessenskosten abzuschließen.
Die Vereinbarung soll zum Ziel haben:
1. Alle Eltern bzw. Alleinerziehende, die in verschiedenster Form SGB II-Leistungen beziehen, erhalten grundsätzlich die Möglichkeit alle Beiträge für Tagesbetreuung (von Teilzeitbetreuung bis Ganztagesbetreuung) für Kindertagestätte und Hort erstattet zu bekommen.
2. Allen Kindern, deren Eltern, bzw. alleinerziehende Elternteile in verschiedenster Form SGB II-Leistungen erhalten, wird die Möglichkeit eröffnet, am Mittagessen in der betreuenden Einrichtung teilzunehmen. Den betreffenden Eltern/Elternteilen ist lediglich die Hälfte dieser Essenskosten in Rechnung zu stellen, bzw. die Hälfte der Kosten zu erstatten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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