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Auszug - Änderung der Bebauungspläne im Areal Breidert  

 
 
38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 20
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.12.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0301/10 Änderung der Bebauungspläne im Areal Breidert
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Kern begründet die Vorlage des Magistrats

Bürgermeister Kern begründet die Vorlage des Magistrats. Es folgen die Stellungnahmen der Fraktionen. In der Folge lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über den Beschlussvorschlag mit dem folgenden Wortlauf abstimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) die Änderung der Bebauungspläne A 19.5 „Im Breidert“ 5. Änderungsplan; A 54 „Breidert-Nord“ mit Landschaftsplan; A 20.3 „Plattenhecke 3. Änderungsplan“ und A 20.6 „Zwickauer Straße“ im Stadtteil Ober-Roden.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 30 „Areal Breidert.“

 

Für die im Bebauungsplanentwurf A 30 „Areal Breidert“ dargestellten Geltungsbereiche, bei denen es sich um „allgemeine Wohngebiete“ handelt, trifft nur die planungsrechtliche Festsetzung gem. § 9 Abs. 1 BauGB

- „Die in § 4 Abs. 2 BauNVO genannten Schank- und Speisewirtschaften sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nur ausnahmsweise zulässig“ - zu.

 

Alle sonstigen Festsetzungen der Bebauungspläne gelten weiterhin.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt weiterhin die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes des Bebauungsplans A 30 „Areal Breidert“ gemäß nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich der dazugehörigen Begründung.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:              mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:              CDU, SPD, AL/Die Grünen

Ablehnung:              FDP

Enthaltung:              /