Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0301/10  

 
 
Betreff: Änderung der Bebauungspläne im Areal Breidert
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
24.11.2010 
39. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.11.2010 
45. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.12.2010 
38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
VO_0301_10_Anlage  

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23. März 2010 wurde der Magistrat aufgefordert, zur Stabilisierung der als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Areale im Breidert  folgende Änderungen zu beschließen:

 

„Änderung der B-Pläne gemäß § 1 Absatz 5 BauNVO (Baunutzungsverordnung), dass eine Nutzung für Schank- und Speisewirtschaften in Zukunft nur ausnahmsweise möglich ist.“

 

Die betroffenen Areale liegen im Bereich der folgenden Bebauungspläne:

-  A 19.5 „Im Breidert“ 5.Änderungsplan;

- A 54 „Breidert-Nord“ mit Landschaftsplan;

- A 20.3 „Plattenhecke 3.Änderungsplan“ und

- A 20.6 „Zwickauer Straße“.

 

Der Bebauungsplan „Areal Breidert“ trifft innerhalb seiner räumlichen Geltungsbereiche nur die nachfolgende Festsetzung zur Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften.  Alle sonstigen Festsetzungen der Bebauungspläne gelten weiterhin.

 

Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB

 

„Die in § 4 Abs. 2 BauNVO genannten Schank- und Speisewirtschaften sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nur ausnahmsweise zulässig.“

 

Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13 a BauGB  - Bebauungspläne der Innerstadtentwicklung.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) die Änderung der Bebauungspläne A 19.5 „Im Breidert“ 5. Änderungsplan; A 54 „Breidert-Nord“ mit Landschaftsplan; A 20.3 „Plattenhecke 3. Änderungsplan“ und A 20.6 „Zwickauer Straße“ im Stadtteil Ober-Roden.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung  A 30 „Areal Breidert.“

 

Für die im Bebauungsplanentwurf A 30 „Areal Breidert“ dargestellten Geltungsbereiche, bei denen es sich um „allgemeine Wohngebiete“ handelt, trifft nur die planungsrechtliche Festsetzung gem. § 9 Abs. 1 BauGB

- „Die in § 4 Abs. 2 BauNVO genannten Schank- und Speisewirtschaften sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nur ausnahmsweise zulässig“ - zu.

 

Alle sonstigen Festsetzungen der Bebauungspläne gelten weiterhin.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt weiterhin die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes  des Bebauungsplans A 30 „Areal Breidert“  gemäß nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)  einschließlich der dazugehörigen Begründung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

Anlagen

Anlagen

Darstellung des Geltungsbereiches Anlage 1 bis 4

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_0301_10_Anlage (505 KB)