Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23. März 2010 wurde der Magistrat aufgefordert, zur Stabilisierung der als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Areale im Breidert folgende Änderungen zu beschließen:
„Änderung der B-Pläne gemäß § 1 Absatz 5 BauNVO (Baunutzungsverordnung), dass eine Nutzung für Schank- und Speisewirtschaften in Zukunft nur ausnahmsweise möglich ist.“
Die betroffenen Areale liegen im Bereich der folgenden Bebauungspläne: - A 19.5 „Im Breidert“ 5.Änderungsplan; - A 54 „Breidert-Nord“ mit Landschaftsplan; - A 20.3 „Plattenhecke 3.Änderungsplan“ und - A 20.6 „Zwickauer Straße“.
Der Bebauungsplan „Areal Breidert“ trifft innerhalb seiner räumlichen Geltungsbereiche nur die nachfolgende Festsetzung zur Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften. Alle sonstigen Festsetzungen der Bebauungspläne gelten weiterhin.
Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB
„Die in § 4 Abs. 2 BauNVO genannten Schank- und Speisewirtschaften sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nur ausnahmsweise zulässig.“
Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13 a BauGB - Bebauungspläne der Innerstadtentwicklung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) die Änderung der Bebauungspläne A 19.5 „Im Breidert“ 5. Änderungsplan; A 54 „Breidert-Nord“ mit Landschaftsplan; A 20.3 „Plattenhecke 3. Änderungsplan“ und A 20.6 „Zwickauer Straße“ im Stadtteil Ober-Roden. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 30 „Areal Breidert.“
Für die im Bebauungsplanentwurf A 30 „Areal Breidert“ dargestellten Geltungsbereiche, bei denen es sich um „allgemeine Wohngebiete“ handelt, trifft nur die planungsrechtliche Festsetzung gem. § 9 Abs. 1 BauGB - „Die in § 4 Abs. 2 BauNVO genannten Schank- und Speisewirtschaften sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nur ausnahmsweise zulässig“ - zu.
Alle sonstigen Festsetzungen der Bebauungspläne gelten weiterhin.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt weiterhin die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes des Bebauungsplans A 30 „Areal Breidert“ gemäß nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich der dazugehörigen Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen Darstellung des Geltungsbereiches Anlage 1 bis 4
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||