Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: In einem Ökokonto werden freiwillig durchgeführte Maßnahmen zur Aufwertung von Natur und Landschaft dokumentiert und verwaltet, die bei zukünftigen Eingriffen in Natur und Landschaft (z.B. Bauvorhaben) als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden können. Die Verrechnungseinheit stellt der sogenannte Ökopunkt dar. Näheres regelt die Kompensationsverordnung des Landes Hessen vom 01.09.2005.
Nach Anlage des Ökokontos kann über die Ökopunkte die erforderliche Kompensation eines Eingriffs im Vorgriff günstiger erwirtschaftet werden, als dies der Fall ist, wenn die Stadt erst eingriffsbezogen aktiv wird. Außerdem führt dies zu einer gewissen Beschleunigung von Vorhaben. Voraussetzung hierfür ist, dass Mittel für notwendige investive Maßnahmen oder Pflegemaßnahmen für die Erwirtschaftung von Ökopunkten über Naturschutzmaßnahmen in den Haushalt eingestellt werden.
Sollte ein andauernder Überschuss an Ökopunkten entstehen, können diese gehandelt werden und z.B. an Vorhabenträger innerhalb und außerhalb des Stadtgebiets gewinnbringend veräußert werden. Beschlussvorschlag: Die Stadt Rödermark beschließt die Anlage eines Ökokontos. Die hierfür nötigen Schritte sind zu veranlassen. Als Haushaltsansatz für 2011 werden hierfür 10.000 € bereit gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € müssten über die Änderungsliste in den Haushalt 2011 aufgenommen werden. Eine Aufteilung bzw. Zuordnung der Mittel zum Ergebnishaushalt oder Finanzhaushalt muss noch geklärt werden. 28.10.10 He und Mo Anlagen
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