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Vorlage - CDU/0312/10  

 
 
Betreff: U3 Betreuung, Verbesserung des Angebotes, verstärkte Förderung von freien Trägern und Haushaltskonsolidierung
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur Vorberatung
22.11.2010 
32. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Kultur (offen)   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.11.2010 
45. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.12.2010 
38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
08.12.2010 
38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (1. Fortsetzung) ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Untersuchungen der Finanzverwaltung haben ergeben, dass freier Träger U-3 Betreuungsplätze wesentlich kostengünstiger darstellen können als die Stadt.

 

Der Zuschussbedarf bei den freien Trägern pro U3 Platz beträgt lediglich 855,28 Euro pro Jahr, bei einem Platz in einer städtischen Einrichtung beträgt der Zuschussbedarf hingegen 7.291,67 €.

 

Mit einer verstärkten Förderung von freien Trägern kann daher ein doppelter Effekt erzielt werden:

 

Das Betreuungsangebot kann ausgeweitet werden.

 

Des Weiteren kann auch ein haushaltskonsolidierender Effekt von nicht unerheblichem Umfang erzeugt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept für die verstärkte Förderung von freien Trägern bei der U-3 Betreuung zu erstellen. Ziel der verstärkten Förderung soll eine wesentliche Verbesserung des Angebotes bei der U-3 Betreuung sein. Weiteres Ziel soll es sein, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. In Betracht kommt deshalb auch eine wesentliche Erhöhung der Fördermittel. Zur Erstellung des Konzeptes wird es erforderlich sein, in Kontakt mit den freien Trägern zu treten. Es sollten Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsmöglichkeiten erörtert werden. Des Weiteren ist der Finanzbedarf festzustellen. Zu prüfen ist, ob neben einer finanziellen Förderung auch sonstige Unterstützungsmaßnahmen sinnvoll sind. Die Ergebnisse dieser Konsultierungen sind in das vorzulegende Konzept einzubeziehen.

 

Das Konzept soll auch darstellen, in welchem Umfang bei einer verstärkten Förderung der freien Träger ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu erwarten ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: