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Vorlage - VO/0231/10  

 
 
Betreff: Antrag von Armin Lang und Gerd Spamer auf Änderung des Bebauungsplans B1.2 Ortskern Urberach
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
24.11.2010 
39. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur zurückgestellt   
02.02.2011 
41. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.11.2010 
45. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
03.02.2011 
46. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.12.2010 
38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
15.02.2011 
39. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
AnlageVO023110  

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Herrn Armin Lang und Gerd Spamer Eigentümer der Grundstücke Erbsengasse, Gemarkung Urberach, Flur 1 Flurstück 362, 364/1 und 365 beantragen für diese Grundstücke eine Änderung des Bebauungsplanes.

 

Im bestehenden Bebauungsplan B 1.2 Ortskern Urberach sind diese Flächen als Spielplatz ausgewiesen, umliegend ist Wohnbebauung zulässig.

 

Um auf diesen Grundstücken eine Wohnbebauung zu ermöglichen, ist nach Rücksprache mit der Bauaufsicht dies nur mit einer Änderung des Bebauungsplanes möglich. Die Möglichkeit einer Befreiung von den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes ist nicht gegeben.

 

Aus städteplanerischer Sicht bestehen hierzu keine Bedenken.

 

Von den Eigentümern liegt die Erklärung vor, dass alle Kosten im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens übernommen werden.

 

Sollte dem Antrag stattgegeben werden, sollte evtl. überprüft werden, ob von den Eigentümern eine Ausgleichsleistung gefordert werden kann.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag von Armin Lang und Gerd Spamer auf Änderung des Bebauungsplanes im Bereich Erbsengasse, Flur 1 Flurstücke 362, 364/1 und 365, Gemarkung Urberach wird zugestimmt, unter der Voraussetzung, dass alle Kosten des Planungsverfahrens von den Eigentümern getragen werden.

Ferner ist zu prüfen, ob von den Eigentümern eine Ausgleichsleistung gefordert werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

Anlagen

Anlagen

Lageplan

Stellungnahme

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AnlageVO023110 (350 KB)