Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt/Begründung:
Die Herrn Armin Lang und Gerd Spamer Eigentümer der Grundstücke Erbsengasse, Gemarkung Urberach, Flur 1 Flurstück 362, 364/1 und 365 beantragen für diese Grundstücke eine Änderung des Bebauungsplanes.
Im bestehenden Bebauungsplan B 1.2 Ortskern Urberach sind diese Flächen als Spielplatz ausgewiesen, umliegend ist Wohnbebauung zulässig.
Um auf diesen Grundstücken eine Wohnbebauung zu ermöglichen, ist nach Rücksprache mit der Bauaufsicht dies nur mit einer Änderung des Bebauungsplanes möglich. Die Möglichkeit einer Befreiung von den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes ist nicht gegeben.
Aus städteplanerischer Sicht bestehen hierzu keine Bedenken.
Von den Eigentümern liegt die Erklärung vor, dass alle Kosten im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens übernommen werden.
Sollte dem Antrag stattgegeben werden, sollte evtl. überprüft werden, ob von den Eigentümern eine Ausgleichsleistung gefordert werden kann. Beschlussvorschlag:
Dem Antrag von Armin Lang und Gerd Spamer auf Änderung des Bebauungsplanes im Bereich Erbsengasse, Flur 1 Flurstücke 362, 364/1 und 365, Gemarkung Urberach wird zugestimmt, unter der Voraussetzung, dass alle Kosten des Planungsverfahrens von den Eigentümern getragen werden. Ferner ist zu prüfen, ob von den Eigentümern eine Ausgleichsleistung gefordert werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen Lageplan Stellungnahme
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