Bürgerinformationssystem

Vorlage - CDU/0316/10  

 
 
Betreff: Neubau Betreutes Wohnen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Standortmarketing Vorberatung
23.11.2010 
38. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Standortmarketing zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
24.11.2010 
39. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur zurückgestellt   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.11.2010 
45. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgestellt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.12.2010 
38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Das Areal an der Ober-Rodener-Straße ist ideal.

 

Es liegt verkehrsgünstig. Der Bahnhof ist in unmittelbarer Nähe. Auch die Anbindung an den öffentlichen Busverkehr ist hervorragend. Die Haltestelle liegt direkt vor dem Gelände.

 

Das Kauflandgelände mit idealen Einkaufsmöglichkeiten liegt vor der Haustür. Dies gilt auch für das Badehaus.

 

Die Planungen für ein Neubauprojekt „ Betreutes Wohnen“ lassen sich auch auf dem Areal an der Ober-Rodener Straße realisieren. Es ist nicht notwendig, neu zu planen. Ohne Zeitverzögerung kann deshalb an der Realisierung gearbeitet werden.

 

Das Neubauprojekt fügt sich hervorragend in die örtliche Umgebung des Areals an
der Ober-Rodener Straße ein. Die Gefahr, dass an der betreffenden Stelle an der
Ober-Rodener Straße entweder jahrelang nicht geschieht oder etwas realisiert wird, was sich störend insbesondere auf die Seniorenresidenz auswirkt, besteht nicht mehr. Es wird keine Brachfläche geben, sondern eine Nutzung, die an die schon vorhandene Nutzung in der Nachbarschaft anknüpft.

 

Die beiden Projekte des betreuten Wohnens ergänzen sich gut miteinander. Synergieeffekte sind zu erwarten. Es ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob bestimmte Einrichtungen gemeinsam genutzt oder gemeinsam gestaltet oder gemeinsam betrieben werden können.

 

Es wird auch folgendes Problem nicht auftreten: Die Stadt ist in der Verpflichtung, die Mietverträge mit den Bewohnen des bisherigen Altenwohnheims zu erfüllen. Bei einer Errichtung des Neubauprojektes an dem bisherigen Standort müsste daher in zwei Bauabschnitten gearbeitet werden. Dies führt zu Verzögerungen und zu erheblichen Mehrkosten. Alternativ müsste ein Ausweichquartier gesucht werden. Auch dies führt zu erheblichen Mehrkosten. Die alten Menschen müssten außerdem zweimal umziehen. Sie müssten zuerst in das Provisorium und dann danach in den Neubau ziehen. Für Menschen in dem betreffenden Alter stellt dies eine erhebliche Belastung dar, die es zu vermeiden gilt.

 

Diese Belastung wird es bei einer Errichtung an der Ober-Rodener Straße nicht geben. Die Senioren können direkt in den Neubau ziehen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Eigentümer des BA-Geländes an der
Ober-Rodener Straße in Urberach in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, die Voraussetzungen für einen Erwerb dieses Geländes durch die Stadt zu schaffen.

 

Auf diesem Areal soll das Neubauprojekt „Betreutes Wohnen“ realisiert werden, das ursprünglich auf dem Gelände des Hauses Am Mühlengrund vorgesehen war.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: