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Vorlage - VO/0276/10  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2009 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Geschäftsbereich B   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
08.11.2010      ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.11.2010 
45. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.12.2010 
38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 5 Nr. 11 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EBG) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe fest und entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen, nachdem die Betriebskommission gemäß § 7 Nr. 5 EBG dazu Stellung genommen hat.

 

Der Jahresabschluss 2009 wurde vom Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ am 21. Mai 2010 erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die GBZ Treuhand Hessen AG, Kassel.

 

Dem Jahresabschluss 2009 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ wurde mit Datum vom 21. September 2010 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG erteilt.

 

Die Betriebsleitung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Jahresabschluss 2009 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ gemäß § 5 Nr. 11 EBG festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder wie folgt zu verwenden:

 

 

 

Euro

 

Geschäftsfeld Abfall

Verlust

-106.329,00

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Abwasser

Gewinn

626.231,32

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Badehaus

Verlust

-657.818,78

Entnahme aus der Rücklage

       -periodenfremder Aufwand Vorjahre

Verlust

-58.038,65

Entnahme aus der Rücklage

Geschäftsfeld Betriebshof

Verlust

-209.517,29

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft

Gewinn

93.050,86

Zuführung zur Rücklage

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EBG den mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG versehenen Jahresabschluss 2009 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2009 Entlastung.

 

Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:

 

 

 

Euro

 

Geschäftsfeld Abfall

Verlust

-106.329,00

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Abwasser

Gewinn

626.231,32

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Badehaus

Verlust

-657.818,78

Entnahme aus der Rücklage

       -periodenfremder Aufwand Vorjahre

Verlust

-58.038,65

Entnahme aus der Rücklage

Geschäftsfeld Betriebshof

Verlust

-209.517,29

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft

Gewinn

93.050,86

Zuführung zur Rücklage

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


 

Anlagen

Anlagen

 

- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009

- Prüfbericht zum Jahresabschluss 2009 der GBZ Treuhand Hessen AG