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Vorlage - ALG/0294/10  

 
 
Betreff: Regionaler FNP - Gewerbefläche Kapellenstraße / Westlich Friedhof Ober-Roden
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag AL/Die Grünen
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
24.11.2010 
39. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.11.2010 
45. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.12.2010 
38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark geändert beschlossen   
08.12.2010 
38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (1. Fortsetzung) geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Zu 2) a.

Der in Aufstellung befindliche Regionale Flächennutzungsplan sieht neben (westlich) dem Ober-Röder Friedhof, im Dreieck zwischen Kapellenstraße, Frankfurter Straße und Rödermarkring Gewerbegebiet vor. Auf dem bisher planerisch als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesenen Areal wären demnach eine Vielzahl von Nutzungsarten möglich, die nicht mit der Nutzung eines Friedhofs harmonisieren. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Zulässig wären Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke. Ausnahmsweise könnten auch. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke oder Vergnügungsstätten zugelassen werden. Diese Nutzungsmöglichkeiten würden im eklatanten Gegensatz zum Bedürfnis der Bevölkerung auf eine angemessene Würde und Ruhe beim Besuch des Friedhofes stehen.

 

Zu 2) b

Eine Umwandlung der nördlich der Kapellenstraße ausgewiesenen Bestandsfläche „Gewerbliche Baufläche“ in „Gemischte Baufläche“ ist zur Aufwertung und Weiterentwicklung des Areals zwingend erforderlich. Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

Wünschenswert wäre nach Ansicht der antragstellenden Fraktion eine Nutzung die sich am städtebaulichen Entwurf der Arbeitsgruppe „Mehrgenerationenhaus“ der Oswald-von-Nell-Breuning-Schule orientiert.

Eine Änderung des Bebauungsplanes A 11.3 „Am Friedhof“ kann von der Stadtverordnetenversammlung erst angegangen werden, wenn Klarheit auf der Ebene der Flächennutzungsplanung hergestellt ist.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Magistrat wird aufgefordert erneut zu prüfen, ob für das Gebiet des Bebauungsplanes A 11.3 „Am Friedhof“ Sicherungsmittel (z.B. Veränderungssperre) eingesetzt werden soll, dabei ist auch die Option zum Bau eines Mehrgenerationenhauses in diesem Bereich zu berücksichtigen.

 

2.      Der Magistrat wird beauftragt, beim Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main darauf hinzuwirken,

 

a.    dass in dem in Aufstellung befindlichen Regionalen Flächennutzungsplan die nördlich des bestehenden Gewerbegebietes in der Kapellenstraße und westlich des Friedhofs Ober-Roden derzeit ausgewiesene Fläche „Gewerbliche Baufläche“ in „Fläche für die Landbewirtschaftung“ umgewidmet wird.

 

b.    dass in dem in Aufstellung befindlichen Regionalen Flächennutzungsplan und im derzeit gültigen Flächenutzungsplan die nördlich der Kapellenstraße ausgewiesene Bestandsfläche „Gewerbliche Baufläche“ in „Gemischte Baufläche“ umgewidmet wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: