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Sachverhalt/Begründung: Herr Timo Schäfer beantragt als Eigentümer des Grundstückes Am Schellbusch, Gemarkung Urberach Flur 19, Flurstück 243/2 die Änderung des Bebauungsplanes B 9 „Am Schellbusch“.
Im bestehenden Bebauungsplan liegt das Baufenster im östlichen Teil des Grundstückes. Herr Schäfer will die Baugrenze bis auf 6 m an die Straßengrenze heranrücken, analog der Nachbargrundstücke Flurstücke 239/2 bis 242/2.
Aus städteplanerischer Sicht bestehen hierzu keine Bedenken.
Von Herr Schäfer werden die Kosten des Bebauungsplanverfahrens übernommen. Beschlussvorschlag: Dem Antrag des Herr Schäfer auf Änderung des Bebauungsplanes im Bereich Am Schellbusch, Gemarkung Urberach, Flur 19, Flurstück 243/2 wird zugestimmt, unter der Voraussetzung, dass alle Kosten des Planungsverfahrens vom Eigentümer getragen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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