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Auszug - Gleichzeitige Durchführung einer Volksabstimmung mit den Kommunalwahlen am 27. März 2011 hier: Bestätigungsbeschluss für den Termin der Bürgermeisterwahl gem. § 42 Satz 4 KWG  

 
 
38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.12.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0300/10 Gleichzeitige Durchführung einer Volksabstimmung mit den Kommunalwahlen am 27. März 2011
hier: Bestätigungsbeschluss für den Termin der Bürgermeisterwahl gem. § 42 Satz 4 KWG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/1
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Hauptausschuss des Hessischen Landtages hat dem Plenum mit Beschluss vom

Beschlussfassung erfolgte am 7.12.2010 unter TO A.

 

Der Hessische Landtages soll einen gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der FDP, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen zu dem Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Generationen – Gesetz zur Schuldenbremse) in dritter Lesung beschließen. Für den Fall, dass der Gesetzesbeschluss zustande kommt und die Landesregierung als Tag der Volksabstimmung über diesen Gesetzesbeschluss den 27. März 2011 bestimmt, wird die durch Beschluss vom 4. Mai 2010 erfolgte Bestimmung des 27. März 2011 als Termin für die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters aufrecht erhalten.

 

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

 

 

Beschlussfassung erfolgte in der Fortsetzung der Sitzung am 10.12.2010.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt darüber abstimmen den nötig gewordenen geänderten Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9 (unter TO A beschlossen am 7.12.2010) auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

 

Abstimmung bzgl. Aufnahme auf die TO:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

Dieser Beschluss lautet folgendermaßen:

 

1)                  Der durch die Stadtverordnetenversammlung am 7. November 2010unter Tagesordnungspunkt 9 gefasste Beschluss wird aufgehoben.

2)                  Der Hauptausschuss des Hessischen Landtags hat dem Plenum mit Beschluss vom 8. Dezember 2010 empfohlen, dem Änderungsantrag der Fraktionen der  CDU, der SPD, der FDP und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Gesetzentwurf der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Generationen – Gesetz zur Schuldenbremse) zuzustimmen. Für den Fall, dass der Gesetzesbeschluss zustande kommt und die Landesregierung als Tag der Volksabstimmung über diesen Gesetzesbeschluss den 27. März 2011 bestimmt, wird die durch Beschluss vom 4. Mai 2010 erfolgte Bestimmung des 27. März 2011 als Termin für die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters aufrecht erhalten.

 

Es erfolgt Abstimmung:


Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /