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Vorlage - VO/0310/10  

 
 
Betreff: Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Ober-Roden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:1/6/I 610-1033
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
15.11.2010      geändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
24.11.2010 
39. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur zurückgestellt   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.11.2010 
45. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgestellt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.12.2010 
38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

Mit Datum 20. Juni 2008 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Planungsgruppe Darmstadt mit der Erstellung einer Gestaltungssatzung  und –fibel für den historischen Ortskern von Ober-Roden zu beauftragen.

 

Vom Ing.- Büro wurde daraufhin ein Entwurf einer Gestaltungsatzung und einer Gestaltungsfibel ausgearbeitet und vorgelegt.

 

Erläuterung: Die Gestaltungsfibel soll als Ergänzung und auch Erläuterung zur Gestaltungssatzung gesehen werden. In der Gestaltungsfibel sind Vorschläge und Empfehlungen enthalten, wo hingegen in der Gestaltungssatzung eindeutige Festlegungen niedergeschrieben sind, die verbindlich beachtet werden müssen.

 

In mehreren Sitzungen hatten sich der Magistrat (letztmalig am 4. Oktober 2010) und auch die Kommission „Entwicklungsortskern Ober-Roden“  (letztmalig am 18.Oktober 2010) mit der Gestaltungssatzung beschäftigt und Änderungen und Verbesserungsvorschläge eingebracht.

 

Nach intensiver Diskussion in der Sitzung des Kommission „Entwicklung Ortskern Ober-Roden“ am 18. Oktober 2010  wurden an der letzten Fassung der Gestaltungssatzung  folgende Punkte für veränderungsbedürftig erachtet bzw. sollten nochmals vom Magistrat überprüft werden:

 

              - Festlegung des Geltungsbereiches

              - Dachflächenfensterabstand (§ 3 Abschnitt 6)

              - Fassadenputz (§ 5 Absatz 3)

 

Nach nochmaliger Würdigung der vorgetragenen Argumente stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

 

Der Geltungsbereich sollte so wie vom Ing.-Büro vorgeschlagen erhalten bleiben, da eine Abgrenzung durch die Bahn und den Bahnübergang von der Fachabteilung für sinnvoll erachtet wird und dies auch als Abschluss des Ortskerns anzusehen ist.

 

Der Abstand der Dachflächenfenster von mind. 1,0m wird als angemessen beurteilt (gemäß Entwurf durch das Ing.-Büro) und sollte so Bestandteil der Satzung bleiben.

 

Der Fassadenputz, der im Satzungsentwurf nur als glatter Wandputz mit max. 2 mm Körnung zulässig ist, sollte nur als Empfehlung in die Gestaltungsfibel aufgenommen werden.

 

Die Gestaltungssatzung bringt durch die Regelungen nicht nur Einschränkungen sondern auch Vorteile für die Eigentümer. So werden z. B. die Grenzabstände flexibler geregelt (Traufgasse).

Des Weiteren entsteht Planungssicherheit, die auch für die Zukunft einen Mehrwert der Gebäude darstellt.

 

Anmerkung: Eine überarbeitete Fassung der Gestaltungssatzung wird nachgereicht (gemäß Beschluss des Magistrats vom 15.11.2010).
 

Zwischen der Beratung im Fachausschuss und der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung soll gemäß Empfehlung des Magistrats eine Bürgerbeteiligung stattfinden.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vorgelegten Entwurf zur Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern Ober-Roden in der Fassung Oktober 2010 als Satzung einzuführen. Es wird lediglich die Aussage zum  Fassadenputz dahingehend geändert, dass die Festlegung „glatter Wandputz“ nur als Empfehlung in die Satzungsfibel aufgenommen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

Anlagen

Anlagen

 

Gestaltungsfibel in der Fassung Oktober 2010 mit
Gestaltungssatzung in der Fassung Oktober 2010