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Vorlage - VO/0308/10  

 
 
Betreff: Finanzierung des Neubaues der Berufsakademie Rhein-Main GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
15.11.2010      ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.11.2010 
45. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.12.2010 
38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Berufsakademie Rhein-Main GmbH plant die Errichtung eines neuen Gebäudes auf dem von der Stadt Rödermark im Rahmen eines Erbbaurechts für die Dauer von 50 Jahren zur Verfügung gestellten Grundstückes Flur 9, Nr. 171/3 und Flur 11, Nr. 3/1.

 

Die Berufsakademie soll das neue Gebäude aus eigener Kraft finanzieren. Die gesamten Projektkosten betragen laut einer Grobschätzung des Architekten ca. 2,6 Mio. € brutto. Zusätzlich wird ein Puffer von 100.000 € mit eingeplant. Die Projektkosten in Höhe von ca. 2,7 Mio. € sollen mit 2,5 Mio. € Fremdmittel und 200.000 € Eigenmitteln der Berufsakademie finanziert werden. Eine zweckgebundene Rücklage in entsprechender Höhe wurde im Jahresabschluss 2009 der Berufsakademie berücksichtigt.

 

Für die Fremdfinanzierung liegen folgende unverbindliche Finanzierungsangebote vor

(Konditionen vom 08.09.2010):

 

bei Absicherung durch eine kommunale Bürgschaft =
2,79 % bei einer 10-jährigen Zinsfestschreibung
3,18 % bei einer 20-jährigen Zinsfestschreibung
3,07 % bei einer 30-jährigen Zinsfestschreibung

bei  dinglicher Absicherung  = bei 30 Jahren Laufzeit
4,89 % bei einer 10-jährigen Zinsfestschreibung
5,05 % bei einer 20-jährigen Zinsfestschreibung
5,13 % bei einer 30-jährigen Zinsfestschreibung

 

Die Berufsakademie Rhein-Main GmbH als Darlehensnehmer erhält deutlich günstigere Konditionen, wenn die Stadt eine Bürgschaft gewährt, als bei einer dinglichen Absicherung. Da es sich bei der Berufsakademie Rhein-Main GmbH um eine überwiegend städtische Beteiligung handelt, ergeben sich für die Stadt indirekt eigene wirtschaftliche Nachteile, wenn die Bürgschaft nicht gewährt wird.

 

Gemäß § 114k Abs. 2 Satz 2 HGO bedarf die Übernahme einer Bürgschaft der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

Die Bürgschaftsübernahme ist als staatliche Beihilfe im Sinne der Art. 87,88 EG-Vertrag nicht anzuzeigen, da der Beihilfewert unter dem Schwellenwert von 100.000 € bezogen auf einen Zeitraum von 3 Jahren liegt. Der Beihilfewert bei Bürgschaften wird von der EG-Kommission mit 0,5% der Bürgschaftssumme angesetzt.  Der Schwellenwert von 100.000 € wird also erst bei einer Bürgschaftssumme von 20 Mio. € in 3 Jahren erreicht.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht, dass die Stadt Rödermark zweckgebunden für die Kreditfinanzierung des Neubaues der Berufsakademie Rhein-Main GmbH an der Straße „Am Schwimmbad“ eine Ausfallbürgschaft in Höhe von bis zu 2.500.000 € (max. in Höhe der Bausumme) übernimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

Aus bilanzieller Sicht hat die Übernahme der Bürgschaft für die Stadt Rödermark keine wesentlichen Folgen.

Eine Rückstellung in dem doppischen Jahresabschluss müsste gem. § 39 Abs. 1 Nr. 8 GemHVO-Doppik erst gebildet werden, wenn eine Inanspruchnahme der Stadt durch die Bürgschaft droht. Soweit keine Inanspruchnahme droht, ist die Bürgschaft im Anhang zum Jahresabschluss aufzuführen.

12.11.10 Mo